Fahrradversicherung: Wann Du Dein Rad gegen Diebstahl absichern solltest

Freie Mitarbeiterin

Veröffentlicht: 09. April 2021, 17:12 Uhr

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Ob Citybike, Lastenrad oder Pedelec: Mit Corona sind viele aufs Fahrrad umgestiegen. Doch je besser und neuer Dein Zweirad ist, umso interessanter ist es auch für Diebe. Mehr als 260.000 Fahrraddiebstähle hat die Polizei in Deutschland im Jahr 2020 erfasst – die Dunkelziffer dürfte hoch sein.

Damit Du Dein Rad nicht auf eigene Kosten ersetzen musst, kannst Du es gegen Diebstahl versichern: Entweder über die Hausratversicherung, mit oder ohne einer speziellen Fahrradklausel. Oder über eine separate Fahrradversicherung. Die kommt beispielsweise auch für Schäden am Rad auf, nicht nur für Diebstahl.

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Welche Absicherung sich für Dich und Dein Rad lohnt, klären wir in diesem Artikel.

Wann die Hausratversicherung für Deine Fahrräder aufkommt

Wenn Du Dein Fahrrad immer im Haus oder Deiner Wohnung abstellst und Du bereits eine Hausratversicherung hast, brauchst Du nicht zwingend eine zusätzliche Police. Wird Dein Rad zu Hause entwendet, handelt es sich um einen sogenannten Einbruchdiebstahl, bei dem Deine normale Hausratversicherung haftet. Gleiches gilt für Fahrradkeller oder -abstellräume, die sich im Haus befinden und nur mit Schlüssel von außen betreten lassen. 

Ob ein schwer zugänglicher Innenhof noch zum Haus gehört, kommt auf den Einzelfall an. Am besten fragst Du bei deiner Versicherung nach und schickst ihr schriftlich eine genaue Beschreibung der Position. Auch die Antwort solltest Du Dir schriftlich geben lassen, damit Du die Auskunft im Schadensfall vorzeigen kannst und abgesichert bist. 

Deine Hausratversicherung schützt nicht nur ein Fahrrad, sondern alle, die zum Hausrat gehören sofern die vereinbarte Schadenssumme hoch genug ist. Diese kannst Du je nach Bedarf mit Deinem Versicherer vereinbaren. Mit einer höheren Schadenssumme steigt allerdings auch der Beitrag an, den Du monatlich zahlst. 

Wie teuer eine Hausratversicherung sein sollte, ist pauschal schwer zu sagen. Der Preis hängt unter anderem von Deinem Wohnort, der Größe Deiner Wohnung und der Schadenssumme ab, die Du versichern möchtest. Angebote vergleichen kannst Du zum Beispiel online auf Vergleichsportalen.

Fahrradklausel in der Hausrat bietet auch draußen Schutz

Stellst Du dein Rad außerhalb der eigenen vier Wände ab, gilt der Einbruchschutz Deiner Hausratversicherung nicht mehr. Du kannst Dein Fahrrad über eine zusätzliche Fahrradklausel bei der Hausratversicherung schützen. Dann greift Deine Versicherung auch, wenn Du Dein Fahrrad außerhalb abgeschlossener Räume abstellst, also beispielsweise in einem öffentlichen Fahrradständer. 

Bei guten Tarifen gilt der Versicherungsschutz dann rund um die Uhr. Es gibt aber auch Verträge mit einer sogenannten Nachtklausel: Stellst Du Dein Rad zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens draußen ab, greift die Versicherung nicht, außer das Rad wird noch benutzt. Das ist etwa dann der Fall, wenn Du bei jemandem zu Besuch bist und Dein Fahrrad vor dessen Haus parkst. 

Hast Du die Möglichkeit, Dein Fahrrad an einem sicheren Abstellort wie einem gemeinschaftlichen Fahrradkeller in deinem Wohnhaus abzustellen, bist Du grundsätzlich dazu verpflichtet, diese zu nutzen. Lässt Du Dein Rad trotzdem nachts draußen stehen, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt. Wichtig ist auch, dass Du dein Rad nicht nur abstellst, sondern auch abschließt. 

Welches Schloss Du benutzen darfst, darf Deine Versicherung dir vorgeben. Je nach Tarif kann es sein, dass Du eine bestimmte Art von Schloss oder eine Marke nutzen musst. Anders als zum Beispiel in den Niederlanden akzeptieren deutsche Versicherungen häufig keine eingebauten Rahmenschlösser, da sie diese als zu unsicher erachten. 

Wird Dein Fahrrad entwendet, musst du der Versicherung sämtliche Schlüssel aushändigen können, die zu dem Schloss gehören. Wurden beim Kauf etwa drei Schlüssel mitgeliefert, Du findest aber nur noch zwei, kann das problematisch werden: Deine Versicherung kann dann argumentieren, dass jemand das Schloss mit dem fehlenden Schlüssel geöffnet hat und es kein Diebstahl war.

Versicherung erstattet Neuwert des Fahrrads

Wird Dein Fahrrad gestohlen, erstattet Deine Hausrat den Neuwert des Rades. Mit diesem Betrag kannst Du Dir ein ähnliches Fahrrad in neuwertigem Zustand kaufen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Deine Versicherungssumme hoch genug ist. 

Handelt es sich bei Deinem Rad zum Beispiel um ein E-Bike, das 3000 Euro gekostet hat, solltest du die Versicherungssumme hoch genug ansetzen. Kläre das vor Vertragsabschluss mit Deiner Versicherung, damit Du im Schadensfall die volle Summe ersetzt bekommst und nicht nur einen Bruchteil.

Fahrradversicherungen zahlen auch bei Schäden am Rad

Während Hausratversicherungen nur haften, wenn Dein Rad gestohlen wird, decken spezielle Fahrradversicherungen auch andere Schäden ab. Das können etwa Fall- und Sturzschäden sein, Unfallschäden, Vandalismus oder Schäden an der Elektronik durch Feuchtigkeit und Überschwemmungen. Schaue Dir die Leistungen genau an und überlege Dir, welche für Dich wichtig sind.

Denn dieser Zusatzschutz hat seinen Preis. Und anders als bei einer  Hausratversicherung sind nicht alle Räder aus dem Hausrat inbegriffen, sondern Du versicherst jedes Fahrrad einzeln. Da eine Fahrradversicherung komplexer ist als ein reiner Diebstahlschutz, solltest Du bei der Auswahl auf einige Punkte achten:

Checkliste Fahrradversicherung: 

  • Prüfe zunächst, ob Dein Fahrrad den Vorgaben der Versicherung entspricht: Einige Versicherer begrenzen die Kaufpreishöhe oder das Alter des Rades. Hast Du Dein Rad gebraucht gekauft, stelle zudem sicher, dass die Versicherung auch solche und nicht nur neue Räder aufnimmt. 
  • Prüfe außerdem, ob die Versicherung eine Selbstbeteiligung verlangt – und überlege dir, ob sich die Versicherung dann noch für Dich lohnt. Andererseits kann eine kleine Selbstbeteiligung sinnvoll sein, wenn dadurch die Beiträge deutlich niedriger ausfallen.
  • Erkundige Dich, welches Schloss du verwenden darfst. 
  • Achte darauf, ob der Schutz auch im Ausland besteht. Wenn Du Dein Rad mit in den Urlaub nehmen möchtest, erkundige Dich vorher, in welchen Ländern die Versicherung haftet und ob sie Leistungen wie Pannendienst oder Rücktransport bezahlt. Prüfe außerdem, und der Schutz während Auslandsaufenthalten zeitlich begrenzt ist. 
  • Checke, ob auch Zubehör wie ein Kindersitz und Gepäck mitversichert sind.
  • Wenn Du Dein Fahrrad als Sportgerät nutzt, schaue nach, ob Radsportveranstaltungen oder -training inbegriffen sind.
  • Prüfe außerdem, ob der Versicherungsbeitrag sinkt, wenn Du Dein Rad codieren lässt. Codierungen nimmt die Polizei bei Dir in der Gemeinde vor, Sammeltermine gibt es häufig über lokale Fahrradclubs.

Willst Du das nicht alles selber prüfen, wirf einen Blick in unseren Artikel über die besten Fahrradversicherungen. Für unseren Vergleich haben wir aus mehr als 30 Tarifen die besten herausgesucht.

Was Du aus dem Artikel mitnehmen kannst

Bewahrst Du Dein Rad in abgeschlossenen Räumen im Haus auf, reicht eine normale Hausratversicherung, um das Fahrrad gegen Diebstahl abzusichern. Einen Diebstahlschutz für unterwegs bieten viele Hausratversicherungen über eine Zusatzklausel an. Achte darauf, dass der Schutz rund um die Uhr greift. Falls Du bereits eine Hausratversicherung hast, erkundige Dich zunächst dort nach einer Fahrradklausel. 

Eine eigene Fahrradversicherung lohnt sich etwa dann, wenn Du ein teures Rad hast, es oft draußen abstellst und Du es auch gegen andere Schäden wie Vandalismus versichert wissen willst. Wer häufig Radreisen unternimmt, für den ist eine Fahrradversicherung mit Extraleistungen wie Pannenhilfe und Rücktransport ebenfalls interessant.

Eines gilt bei allen Versicherern: Nur wenn Du den Diebstahl bei der Polizei anzeigst, prüft die Versicherung Deinen Fall. Ohne Anzeige erhältst Du keine Entschädigung von der Versicherung. 

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