Kfz-Versicherung kündigen: Tipps, Fristen und Kündigungsvorlage

Redakteurin

Aktualisiert: 23. Januar 2024, 12:03 Uhr

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Wenn Du ein Auto hast, brauchst Du eine Versicherung. Zumindest die Haftpflicht, wahlweise auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Jedes Jahr berechnen die Versicherer ihre Preise neu – und orientieren sich an den jüngsten Schadensstatistiken. Der Typ Deines Autos, Wohnort und weitere Details bestimmen den Endpreis.

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Vielleicht bist Du schon lange bei Deinem Kfz-Versicherer und mit den Leistungen und Preis rundum zufrieden. Sollte das aber nicht der Fall sein, kannst Du Deine Versicherung auch kündigen und eine neue abschließen, die also die Kfz-Versicherung wechseln

Was Du zur Kündigung der Kfz-Versicherung wissen musst, erklären wir im Artikel. Eine Kündigungsvorlage findest Du hier.

Kfz-Versicherung kündigen und bei Neuabschluss sparen

Eine Kündigung kommt immer dann infrage, wenn Du entweder mit Deinem aktuellen Versicherer nicht mehr zufrieden bist – etwa mit Erreichbarkeit, Service oder Schadenabwicklung. Oder wenn Du der Meinung bist, Dein Versicherer verlangt einen zu hohen Preis für Deine Kfz-Police. 

Weil die Preise jährlich neu festgelegt werden, kann ein Wechsel – also eine Kündigung und der Abschluss bei einer neuen Versicherung – in vielen Fällen Geld sparen. Finde also zunächst heraus, ob und wie viel Geld Dir die Kündigung Deiner Autoversicherung einsparen würde. 

Kfz-Versicherungen vergleichen: So hilft unser Rechner

Da es ziemlich viele Kfz-Versicherer und noch mehr Tarife gibt, kommst Du um einen Vergleich nicht herum. Wir empfehlen, mehrere Vergleichsportale abzuklopfen und zusätzlich noch bei den Marktführern Huk und Allianz anzufragen. 

Wirf auch einen Blick auf unseren Vergleich der besten Kfz-Versicherer. Für insgesamt 7 Fahrerprofile haben wir im Oktober 2022 über 200 Preise erhoben und auch Service und Erreichbarkeit der Versicherer abgefragt. 

Am besten schnitten die Direktversicherer Huk24, DEVK, Huk und Europa Go ab. Das gibt einen Anhaltspunkt. Um einen individuellen Vergleich wirst Du dennoch kaum herumkommen.

Was sind die Kündigungsfristen bei der Kfz-Versicherung?

Die Autoversicherung ist normalerweise eine jährliche Versicherung und startet zum Beginn jedes Jahres. Ist dies auch bei Dir der Fall, gilt die reguläre Kündigungsfrist zum 30. November jedes Jahres – also einen Monat vor Ablauf der Police. 

Es ist empfehlenswert, die Kündigung nicht erst knapp vor dem Stichtag zu versenden, sondern einige Zeit früher. So stellst Du sicher, dass sie auch wirklich rechtzeitig ankommt und hältst bestenfalls auch schon die schriftliche Bestätigung des Versicherers in der Hand. 

Idealerweise hast Du bei Kündigung bereits eine neue Versicherung gefunden. Ist das nicht der Fall, bleibt Dir der ganze Monat Dezember, um das nachzuholen. Die neue Autoversicherung sollte dann wieder ab dem 1. Januar laufen. 

Kündigen kannst Du bei Versicherungen, die Du ab 1. Oktober 2016 geschlossen hast, einfach per E-Mail. Gib Vertragsnummer und Kündigungsgrund an und verlange eine Bestätigung vom Versicherer. Bei älteren Verträgen musst Du die Kündigung noch per Post oder Fax schicken. Mehr zur Form im Abschnitt „Kfz-Versicherung kündigen in wenigen Schritten“.

Unterjährige Versicherung: Kündigungsfrist bleibt gleich

Eine unterjährige Versicherung ist eine, die Du nicht zum ersten Januar, sondern zu einem anderen Zeitpunkt im Jahr abschließt. Das kann etwa dann passieren, wenn Du ein Fahrzeug neu gekauft hast und damit auch neu zulässt.

Manche Versicherer führen den Vertrag dann ab Abschluss erst einmal jährlich weiter. Dein Vertrag endet dann auch „unterjährig“: Hast Du etwa zum 1. August eine Kfz-Versicherung abgeschlossen, endet sie zum 31. Juli

Wie auch bei der Laufzeit übers Kalenderjahr, bleibt die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat bestehen: Im Beispiel müsste die Kündigung bis allerspätestens 30. Juni beim Versicherer eingegangen sein. 

Beachte: Manche Versicherer (Direktversicherer) informieren Dich nicht extra, wenn sich Dein unterjähriger Vertrag um ein Jahr verlängert. Du solltest Dir also Deinen Stichtag aufschreiben und rechtzeitig in Dein Online-Postfach schauen, wo sie die Information über die Tarifänderung ggf. ablegen.

Wir sagen: Es kann ein Nachteil sein, die Hauptfälligkeit Deiner Kfz-Versicherung unterjährig zu haben. Denn wie auch hier im Text geschildert, besteht der größte Preiswettbewerb und somit die größten Sparmöglichkeiten für Dich im Herbst, zum Stichtag 30. November.

Sprich Deinen Versicherer im Zweifel an und frage nach, ob Du die Hauptfälligkeit aufs Jahresende schieben kannst.

Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung

Es gibt Möglichkeiten, nicht erst zum Ende der Vertragslaufzeit aus der alten Kfz-Versicherung zu kommen. In drei Fällen hast Du ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. 

1. Der Versicherer erhöht den Beitrag

Sonderkündigen kannst Du dann, wenn die Preiserhöhung nicht mit höheren Leistungen einhergeht. Umgekehrt gilt als Preiserhöhung auch, wenn der Versicherer den Beitrag gleich lässt, aber die Leistungen einschränkt. Er muss Dich schriftlich darüber informieren. 

Oft fallen Dir solche Preiserhöhungen vielleicht gar nicht auf. Man nennt das auch versteckte Preiserhöhung. Der Klassiker: Der Versicherer teilt Dir den neuen Jahresbeitrag mit. Der ist wahrscheinlich etwas günstiger, weil Du im Folgejahr in einer besseren Schadenfreiheitsklasse (SFK) fährst. 

Doch vielleicht zahlst Du nur vermeintlich weniger. Schau dafür auf die sog. Beitragsgegenüberstellung, die dem Schreiben oft angefügt ist. Dort muss der Versicherer angeben, wie viel Du in der neuen SFK im alten Grundtarif gezahlt hättest. Ist dieser Betrag niedriger als Dein neuer Beitrag, hat der Versicherer den Grundtarif erhöht – und Du kannst sonderkündigen. 

Sobald Dir die Nachricht über die (versteckte) Preiserhöhung zugegangen ist, hast Du einen Monat Zeit, Deine Sonderkündigung zu formulieren. Auch hier gilt: Per E-Mail genügt, wenn Du Deinen Vertrag ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen hast. Ansonsten musst einen Brief schreiben oder ein Fax schicken. 

Die Kündigungsfrist ist wie bei der normalen Kündigung dann ein Monat. 

2. Du hattest einen Schaden

Du hast einen Schaden an einem anderen Auto verursacht und Deine Kfz-Versicherung verständigt. Egal, ob die Versicherung am Ende den Schaden zahlt oder nicht: Du kannst sonderkündigen. 

Nachdem die Versicherung die Schadensrechnung beglichen (oder zurückgewiesen) hat, hast Du einen Monat Zeit, die Sonderkündigung einzureichen. Die Kündigungsfrist ist dann wieder ein Monat.

Pass auf: Gib bei der neuen Versicherung den aktuellen Schaden an, sonst wirst Du vielleicht zu günstig eingestuft und erlebst dann eine Nachberechnung, die im Zweifel teuer ausfallen kann. 

3. Du meldest Deinen alten Wagen ab
Mit Abmeldung endet automatisch die alte Kfz-Versicherung. Solltest Du ein neues Auto anmelden wollen, bist Du gesetzlich nicht verpflichtet, bei der alten Versicherung zu bleiben. 

Du kannst Deine Autoversicherung aber informieren, sofern Du weißt, wer Deinen Wagen als nächsten fahren wird. Es kann sein, dass die alte Versicherung „beim Auto“ bleibt und womöglich auf den neuen Besitzer übergeht.

Grundsätzlich lohnt es sich freilich, sich bei der alten Kfz-Versicherung nach dem Versicherungsbeitrag fürs neue Auto zu erkundigen. Insbesondere, wenn Du mit den Versicherungsleistungen zufrieden warst, mag die alte auch die neue beste (und günstigste) Autoversicherung für Dich sein. 

Die Versicherung läuft auch hier eigentlich noch einen Monat nach Abmeldung weiter. Es sei denn, Du meldest vorher ein neues Fahrzeug an oder verkaufst das Auto direkt. Dann geht die Versicherung unter Umständen auf den neuen Besitzer über. 

Ruheversicherung bei vorübergehender Abmeldung

Was passiert, wenn Du Dein Auto für eine Weile nicht benutzen willst und es abmeldest? Kündigst Du die Versicherung nicht, trittst Du normalerweise in die sog. Ruheversicherung ein. 

Der Kfz-Versicherer erfährt in der Regel von der Zulassungsstelle, dass Du Dein Auto abgemeldet hast. Die Versicherungspause gewähren Versicherer dann für 6 bis 18 Monate. In der Zeit zahlst Du normalerweise keine oder sehr geringe Beiträge.  

Die Ruheversicherung kommt Dir dann zugute, wenn Dein Auto im stillgelegten Zustand gestohlen wird oder Schäden anrichtet. Umfasst Dein Versicherungsschutz eine Teilkaskoversicherung, ist Dein Auto auch gegen Hagel, Blitzschlag etc. versichert. 

Beachte: Die Ruheversicherung beginnt nicht zu laufen, wenn Du innerhalb von zwei Wochen ein neues Auto anmeldest. 

Kfz-Versicherung kündigen in wenigen Schritten

Wenn Du aus Deinem Vertrag aussteigen willst, musst Du eine Kündigung formulieren. Selbst bei günstigen Direktversicherern geht das unserer Recherche nach (noch) nicht einfach über das Kundenportal. 

Für das Kündigungsschreiben reichen allerdings ein paar Zeilen. Achte nur auf ein paar Details im Schreiben und auf die Form der Kündigung. 

Was muss ins Kündigungsschreiben?

  1. Gib im Betreff die Nummer Deines Versicherungsscheins und Dein Kfz-Kennzeichen an. Hast Du den Versicherungsschein nicht zur Hand, findest Du die Nummer auf der Beitragsrechnung.
  2. Im Fließtext schreibst Du am besten, dass Du fristgerecht zur nächsten Hauptfälligkeit (also in der Regel das Jahresende) kündigen willst.
  3. Wenn es vorliegt, berufe Dich auf ein vorliegendes Sonderkündigungsrecht. Du musst das nicht näher beschreiben, kannst es aber. Also etwa: Ich berufe mich auf das Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragserhöhung vom [Datum] oder aufgrund des Verkaufs meines Wagens am [Datum].
  4. Bitte abschließend um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.

Falls Du Dein Auto an jemand Dir bekannten verkaufst, kannst Du auch das bereits im Schreiben erwähnen. Denn die Versicherung könnte ggf. auf den neuen Besitzer übergehen. 

KFZ-Versicherung Kündigung Vorlage

Ein Muster-Kündigungsschreiben findest Du hier. Ersetze die Klammern durch Deine individuellen Angaben.

Kfz-Versicherung per E-Mail kündigen

Bei Verträgen die am 1. Oktober 2016 oder später abgeschlossen wurden, reicht ein Kündigungsschreiben per E-Mail. Vergiss auch dort nicht die Betreffzeile. Achte darauf, dass Du auf jeden Fall die Nummer Deines Versicherungsscheins und das Kennzeichen angibst. 

Bitte um eine Bestätigung der Kündigung per E-Mail. Eine automatische Nachricht, dass die Versicherung Deinen E-Mail bekommen hat, reicht nicht. 

Kündigung in Schriftform (Brief)

Ist Dein Kfz-Vertrag älter als Oktober 2016, musst Du am PC eine Word-Seite aufsetzen oder die Feder in die Hand nehmen. Inhaltlich unterscheidet sich die Kündigung nicht. Achte darauf, dass Du Deine Anschrift mit angibst. Schicke Deinen Brief aber am besten per Einschreiben und verlange eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

Kündigung über das Kundenportal des Versicherers

Wenn Du bei einer Direktversicherung bist, läuft sämtliche Kommunikation online. Anliegen und auch die Kündigung kannst Du über ein Kontaktformular im Kundenportal schicken. Achtung: Die Kündigung bedarf der gleichen Form, als würdest Du sie per Email oder Brief schicken. Die wenigsten Direktversicherer bieten aktuell die einfache Kündigung per Klick im Online-Auftritt (Kundenportal) an. Versicherte berichten von umständlicher Suche auf den Internetseiten. Schickst Du eine Nachricht über das Kundenportal, sparst Du Dir die Suche. Achte bei Absenden der Kündigung per Formular darauf, dass Du eine Eingangsbestätigung bekommst und speichere diese ab. Im Zweifel musst Du belegen können, dass Du die Kündigung abgeschickt hast.

Kündigung über ein Vergleichsportal

Schließt Du bei einem Vergleichsportal online eine Kfz-Versicherung per Klick ab, solltest Du diese dort auf die gleiche einfache Art und Weise (per Klick) wieder kündigen können. In manchen Fällen erinnert Dich das Portal sogar daran, dass die Hauptfälligkeit Deines Vertrags bald ansteht und fragt Dich, ob Du kündigen (und neu vergleichen) willst. Dies ist die mit Abstand einfachste Art der Kündigung. Prüfe auf dem Vergleichsportal Deiner Wahl, ob eine solche Kündigung per Klick möglich ist.

Was Du aus dem Text mitnehmen kannst

Bist Du mit Deiner Kfz-Versicherung unzufrieden, kannst Du diese jährlich kündigen. Der Stichtag, an dem die Kündigung beim Versicherer liegen sollte, ist normalerweise der 30. November. Hast Du einen unterjährigen Vertrag, musst Du einen Monat zur Fälligkeit kündigen.

Es gibt drei Situationen, in denen eine Sonderkündigung infrage kommt: Der Versicherer erhöht die Preise, Du hattest einen Schaden oder meldest Dein Auto ab. Die Kündigungsfrist beträgt auch hier normalerweise einen Monat. Achte auf versteckte Preiserhöhungen. 

Die Kündigung muss in der richtigen Form zugehen. Für Verträge, die vor dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, ist ein Brief oder Fax notwendig. Für jüngere Verträge reicht eine E-Mail.

Im Kündigungsschreiben sollte die Nummer des Versicherungsscheins und Dein Kennzeichen auftauchen. Eine Begründung für die Kündigung kann nicht schaden. Verlange eine Bestätigung der Kündigung.

Häufige Fragen zur Kündigung der Kfz-Versicherung

Wann endet mein Vertrag?

Kfz-Verträge laufen jährlich und haben nach Ablauf des Jahres die sog. Hauptfälligkeit. In den meisten Fällen ist das der 31.12. – die Kündigung muss dann zum 30. November (einen Monat vorher) eingegangen sein. Hast Du einen unterjährigen Vertrag und endet dieser z. B. am 31. August, musst Du bis 31. Juli kündigen.

Kfz-Versicherung kündigen ohne Abmeldung. Geht das?

Gibt es Ausnahmen bei der Kündigungsfrist?

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