Unfall mit Fahrerflucht: Wann die Kfz-Versicherung zahlt

Redakteur

Veröffentlicht: 21. November 2022, 10:00 Uhr

Katrin Sonja Gröh
Redakteurin

Bearbeitet von

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Dein Pkw ist in einen Unfall verwickelt, doch der andere Fahrer flieht vom Unfallort. Ist Dein Auto geparkt, siehst Du den Schaden vielleicht nicht direkt. Bist Du in den Unfall involviert, merkst Du Dir im ersten Schockmoment das Kennzeichen des Flüchtigen vielleicht nicht. In beiden Fällen kann das für Dich teuer werden – denn jemanden nach Fahrerflucht ausfindig zu machen, ist oft schwer.

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Umso wichtiger, dass Deine Kfz-Versicherung Fahrerflucht abdeckt und den Schaden übernimmt. Worauf Du bei der Kfz-Versicherung achten musst, erfährst Du hier.

Deckt die Kfz-Versicherung Fahrerflucht ab?

In Deutschland gibt es neben der verpflichtenden Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten auch die optionale Kaskoversicherung, die für Schäden am eigenen Auto aufkommt. Innerhalb der Kasko unterscheidet man die Teilkasko und die Vollkasko.

Wenn Du in einen Unfall mit Fahrerflucht verwickelt wirst, kannst Du bei der Vollkasko beruhigt sein. Diese übernimmt in der Regel die Kosten für alle Schäden – auch die, für die kein Verantwortlicher zur Rechenschaft gezogen werden kann. Bei der Teilkasko ist Fahrerflucht nicht abgedeckt.

In Deutschland deckt allein die Vollkasko Schäden nach Fahrerflucht ab. Es gibt keine Möglichkeit, Deine Haftpflicht oder Teilkasko über eine Zusatzversicherung („Kollisionsversicherung“) zu erweitern. Anders in den USA oder der Schweiz: Hier kannst Du die „Kollisionsversicherung“ extra abschließen.

Ob sich eine Vollkasko für Dich lohnt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, etwa Alter und Typ Deines Autos, die Versicherungssumme oder die Höhe Deiner Selbstbeteiligung. Lies mehr Details dazu im Kapitel zur Vollkasko .

Wie Du Deiner Versicherung eine Fahrerflucht meldest

Wie genau Du Deinem Versicherer einen Unfall mit Fahrerflucht melden musst, kann leicht variieren. Im Grunde gibt es aber ein einheitliches Muster.

1. Rufe die Polizei oder – wenn es Verletzte gibt oder andere Personen gefährdet sind – den Notruf (110). Die Polizei untersucht den Vorfall und erstellt einen Unfallbericht, den Du beim Einreichen Deines Anspruchs benötigst.

2. Dokumentiere den Unfall. Auch wenn der schuldige Fahrer vom Unfallort geflohen ist, solltest Du so viele Informationen wie möglich sammeln. Dazu gehören:

  • Marke, Modell und Farbe des anderen Fahrzeugs
  • Nummernschild
  • Uhrzeit, Datum und Ort des Unfalls
  • Name und Kontaktinformationen von etwaigen Zeugen
  • Fotos oder Beschreibungen der Schäden an Deinem Fahrzeug und dem anderen Fahrzeug (falls vorhanden)

3. Setze Dich so bald wie möglich mit Deinem Versicherer in Verbindung. In einigen Fällen kann Dein Versicherer verlangen, dass Du innerhalb von 24 Stunden, nachdem Du den Schaden bemerkt hast, einen Antrag auf Fahrerflucht stellst. Je nach Versicherungsgesellschaft kannst Du den Unfall telefonisch, online oder über eine mobile App melden.

Wenn Du einen Schaden meldest, kann es sein, dass Deine Versicherung von Dir zusätzliche Informationen, Fotos und Unterlagen verlangt, um den Sachverhalt zu bearbeiten. In vielen Fällen schickt die Versicherung auch einen Sachverständigen, um den Schaden zu begutachten.

Behalte alle Fristen im Auge und wende Dich an Deinen Versicherer, wenn Du Fragen hast.

Diese Kfz-Versicherungen gibt es in Deutschland

In Deutschland hast Du drei Möglichkeiten, Dein Auto zu versichern: Mit der gesetzlich verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung, mit der Teilkaskoversicherung oder mit der Vollkaskoversicherung.

2021 gab es laut Gesamtverband der deutschen Versicherer

  • 5,6 Millionen PKW ausschließlich mit Kfz-Haftpflichtversicherung,
  • 13,4 Millionen PKW mit zusätzlicher Teilkaskoversicherung und
  • 27,1 Millionen PKW mit zusätzlicher Vollkaskoversicherung.

Was genau es mit den verschiedenen Versicherungen auf sich hat und welche was abdeckt, erfährst Du in den nachfolgenden Absätzen.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend: Jeder Fahrzeughalter muss sie abschließen. Sie deckt Personen- sowie Sachschäden bei Dritten ab, jedoch keine Schäden am eigenen Auto. Der Begriff „Personenschaden“ ist Versicherungsdeutsch und bedeutet, dass einer Person durch beispielsweise eine Verletzung zu Schaden gekommen ist.

Der Versicherer muss laut Gesetz bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro und bei Sachschäden 1,2 Millionen Euro bereitstellen. Du solltest allerdings darauf achten, eine höhere Decksumme abzusichern – idealerweise insgesamt 100 Millionen Euro, 15 Millionen Euro davon für Personenschäden.

Teilkaskoversicherung

Bei der Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung. Sie deckt Schäden an Deinem Auto wie der Name schon sagt zum Teil ab. Dazu gehören:

  • Einbruch und Diebstahl
  • unverschuldete Schäden bei Unfällen
  • Unwetterschäden
  • Unfälle mit Tieren
  • unverschuldeter technischer Defekt

Ob sich eine Teilkaskoversicherung für Dich lohnt, musst Du selbst abwägen. Da sie Deinen Tarif durchaus 20 Prozent teurer machen kann, ist sie beispielsweise für ein altes Auto, das nur noch wenige Tausend Euro wert ist, eventuell nicht mehr sinnvoll. Außerdem kommt es darauf an, wie sorgsam Du mit Deinem Auto umgehst und wie oft Du es nutzt.

Den Basisschutz der Teilkasko kannst Du übrigens auch aufstocken. Dabei solltest Du auf folgende drei Punkte achten:

  1. Erweiterter Wildunfall. Ganz gleich, mit welchem Tier Du zusammenstößt, die Versicherung übernimmt den Schaden.
  2. Folgeschäden. Hat ein Marder Dir ein Kabel durchgebissen, kann später zum Beispiel ein Motorschaden daraus entstehen. Die Teilkasko haftet in der Regel nur für das durchgebissene Kabel. Sichere Folgeschäden daher zusätzlich ab.
  3. Grobe Fahrlässigkeit. Erweiterst Du Deinen Basistarif um grobe Fahrlässigkeit, übernimmt die Teilkasko auch Schäden, wenn Du beispielsweise abgelenkt warst.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist die höchste Form der Autoversicherungen und haftet für alle Schäden an Deinem Auto – auch für die, die Du selbst verursacht hast.

Außerdem musst Du Dir bei der Vollkasko keine Sorgen um Fahrerflucht machen. Beschädigt eine fremde Person Dein Auto und flüchtet vom Tatort, wirst Du nicht zu Kasse gebeten (es sei denn, Du hast eine Selbstbeteiligung vereinbart).

Zusätzlich zur Erhöhung bei der Teilkasko kommen bei der Vollkasko oft nochmals 20 bis 30 Prozent hinzu. Die Mehrkosten lohnen sich in diesen Fällen:

  • Bei Neu- oder Jahreswagen
  • Bei einer günstigen Schadenfreiheitsklasse
  • Bei älteren Autos, die noch gut in Schuss sind

Auch bei der Vollkaskoversicherung kannst und solltest Du aufstocken. Diese zwei Punkte sind dabei relevant:

  1. GAP-Deckung. Bei Leasing löst Du den Wagen häufig am Ende der Laufzeit mit einem Restwert ab. Sollte in der Zwischenzeit ein Schaden am Auto entstanden sein, kannst Du mit der GAP-Deckung sicherstellen, dass Dir die Vollkasko den gesamten Restwert erstattet.
  2. Neupreiserstattung. Autos verlieren sehr schnell an Wert. Achte darauf, dass Du bei einem Diebstahl oder Totalschaden (der Dein Auto völlig unbrauchbar macht) den Neuwert und nicht den Zeitwert erstattet bekommst.

Mehr Informationen zur Teil- und Vollkasko und wie Du bei der Versicherung sparen kannst, erfährst Du in einem eigenen Ratgeber.

Häufige Fragen zum Thema Fahrerflucht (FAQ)

Erhöht ein Unfall mit Fahrerflucht meinen Beitrag bei der Kfz-Versicherung?

Für viele Fahrer führt ein einzelner Unfall mit Fahrerflucht nicht zu höheren Kfz-Versicherungsprämien, vor allem, wenn sie keine Schuld trifft. Das ist aber nicht immer der Fall.

Ob Dein Beitrag steigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel vom Schadensverlauf. Bleibt unklar, ob Du den Schaden verursacht hast, oder trägt Dich tatsächlich eine Teilschuld, kann es sein, dass Dein Beitrag steigt. Du wirst in der Schadenfreiheitsklasse herabgestuft. Übernimmst Du die Kosten für den Schaden selbst, kannst Du dies in manchen Fällen vermeiden.

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