Laut PKV-Verband sind rund zehn Prozent der Versicherten in Deutschland in der privaten Krankenversicherung (PKV). Bei der PKV bieten private Unternehmen den Versicherungsschutz an – dadurch lassen sich Tarife individuell festlegen.
In diesem Artikel erfährst Du, welche Leistungen für Dich als Versicherter in der privaten Krankenversicherung unter anderem wichtig sind.
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PKV: Die wichtigen Leistungen als Übersicht
Welche Leistungen für Dich wichtig sind, hängt von Deinen persönlichen Bedürfnissen ab. Dennoch sind einige Bestandteile für jedermann relevant. Generell solltest Du mindestens die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Auf folgende Leistungen solltest Du bei der PKV aber nochmal genau achten:
Ambulante Leistungen
Ambulante Leistungen sind an keinen Ort gebunden und finden nicht stationär statt. Zu den klassischen ambulanten Leistungen, die viele Menschen in ihren PKV-Tarif aufnehmen, gehören beispielsweise die freie Arztwahl (darunter auch Fachärzte ohne Überweisung) und die Nutzung aller bekannten und zugelassenen Behandlungsstrategien.
Stationäre Leistungen
Leistungen sind dann stationär, wenn sie an einem Ort stattfinden – in der Regel im Krankenhaus. Die private Krankenversicherung kann Dir dabei beispielsweise
- eine Chefarztbehandlung
- die freie Krankenhauswahl
- und die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
garantieren. Ob Du das in Deinen Tarif aufnehmen möchtest oder nicht, bleibt jedoch Dir überlassen.
Krankentagegeld
Erkrankst Du, übernimmt bei Angestellten der Arbeitgeber sechs Wochen lang die Lohnfortzahlung. Bist du länger krank, springt die gesetzliche Krankenversicherung mit Krankengeld ein, allerdings nur 70 Prozent vom Bruttolohn. Wie viel Deines Gehalts die private Krankenversicherung monatlich abdeckt, kannst Du in der Regel selbst festlegen. Je mehr, umso teurer wird jedoch Dein Tarif.
Selbstständige und Freiberufler benötigen diesen Schutz ab Tag 1 ihrer Erkrankung, da es keinen Arbeitgeber gibt, der den Lohn vorerst weiterzahlt.
Krankenhaustagegeld
Bist Du im Krankenhaus, kannst Du pro Tag einen Betrag von Deiner PKV ausgezahlt bekommen. Dieser Betrag nennt sich Krankenhaustagegeld. Wofür Du das Geld verwendest, steht Dir frei. Manche Menschen nutzen das Krankenhaustagegeld beispielsweise, um während ihres Krankenhausaufenthalts einen Tiersitter zu bezahlen – oder Angehörigen die Anreise zum Krankenhaus zu ermöglichen.
Zahnärztliche Leistungen
Zahnärztliche Leistungen umfassen – wie es der Name schon sagt – alle Leistungen, die den Zahnarzt betreffen. Damit Du Deine Behandlungen nicht selbst bezahlen musst, kannst Du Zahnbehandlungen in Deinen PKV-Tarif mit aufnehmen. Beispielsweise, um die Kosten zu 100 Prozent erstatten zu lassen oder den Preis für chirurgische Eingriffe mit einem Selbstbehalt zu reduzieren.
Sehhilfen
Bei Sehhilfen oder anderen Augenbehandlungen greift das gleiche Prinzip wie bei zahnärztlichen Leistungen. Auch hier solltest Du darauf achten, dass Deine private Krankenversicherung einen angemessenen Betrag übernimmt.
Übrigens: Leistungen wie Zahnersatz, Sehhilfen oder Hörgeräte kannst Du auch in der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich absichern lassen.
Kurleistungen
Anders als in der GKV stehen Dir in der PKV keine Kur- oder Reha-Leistungen zu. Das musst Du extra absichern – und meistens einen Teil der Kosten selbst tragen.
Kostenerstattungen
Achte bei Deinem PKV-Tarif darauf, dass ein möglichst hoher Prozentsatz der Arztrechnungen und sonstigen Gesundheitskosten abgesichert ist und nach der Behandlung rückerstattet wird. Denn anders als in der GKV, musst Du in der PKV Deine Behandlungen im Vorfeld in der Regel selbst bezahlen. Du bekommst das Geld dann von Deiner privaten Krankenversicherung zurück, wenn Du die Rechnung eingereicht hast.
Rückerstattungen
Manche privaten Krankenversicherer bieten an, Dir einen Teil Deiner Beiträge zurückzuerstatten. Zum Beispiel, wenn Du in einem Jahr kaum bis keine Leistungen in Anspruch genommen hast. Das ist in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich.
Versicherungsschutz im Ausland
Bist Du viel auf Reisen oder geschäftlich in anderen Ländern unterwegs, solltest Du Behandlungen im Ausland mit in Deine Versicherungspolice aufnehmen lassen oder eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Denn in der Regel bist Du, anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht im EU-Ausland krankenversichert.
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung kann Deine PKV-Beiträge senken. Das heißt, Du übernimmst bei Behandlungen einen Teil Deiner Kosten selbst. In der Regel beträgt der Selbstbehalt zwischen 10 und 30 Prozent oder einen festen Betrag pro Jahr.