Im Alter kostet die medizinische Versorgung meist mehr. Damit die privaten Krankenversicherungen Beiträge nicht über die Maßen erhöhen müssen, gibt es die sog. Altersrückstellungen.
Was es damit genau auf sich hat – und was im Fall eines Wechsels Deiner privaten Krankenversicherung passiert, erklären wir Dir in diesem Artikel.
Das sind Altersrückstellungen
Bei der privaten Krankenversichertung (PKV) sparst Du über die Jahre für Deine eigenen Behandlungskosten an. Versicherer kalkulieren, dass sie im Alter für Dich mehr ausgeben müssen, weil Du zum Beispiel länger oder schwerer krank wirst und entsprechende Therapien teuer sind.
Um den Beitrag im Alter nicht mehr anzuheben als branchenüblich, rechnet die private Krankenversicherung die steigenden Beiträge im Alter von vornherein ein. Das heißt: Als junger Versicherter zahlst Du mehr als Du müsstest. Was zu viel ist, legt der Versicherer als sog. Altersrückstellungen für Dich an.
Beachte: Zusätzlich zu den Altersrückstellungen bist Du laut Gesetzgeber bis zum 60. Lebensjahr verpflichtet, einen 10-prozentigen Zuschlag auf Deinen Monatsbeitrag zu zahlen. Dieser Zuschlag soll Dich ebenfalls im Alter vor Beitragsanpassungen bewahren.
So werden Altersrückstellungen berechnet
Der genaue Prozentsatz, den Du für Deine Altersrückstellungen bezahlen musst, lässt sich nicht pauschal nennen. Verschiedene Faktoren spielen in die Berechnung mit ein. Darunter
- Dein Eintrittsalter in die PKV
- die heutigen Gesundheitskosten
- die Kalkulation der zukünftigen Gesundheitskosten
- die Kalkulation der zukünftigen Beiträge
Dein Versicherer betrachtet bei der Berechnung Deines individuellen Prozentsatzes für die Altersrückstellungen Deinen aktuellen Beitragssatz und Gesundheitszustand und kalkuliert, wie sich beides in Zukunft entwickeln könnte. Im Fokus steht die Frage, wie viel Du die Versicherung kosten wirst und welche Einnahmen sie durch Dich erwarten können.
Das passiert beim Versicherungswechsel mit Deinen Altersrückstellungen
Es gibt immer mal wieder Situationen, in denen Du den Tarif wechseln möchtest oder musst – beispielsweise, wenn die Kosten zu hoch werden oder Du aufgrund einer Festanstellung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechselst. Nachfolgend erfährst Du mehr darüber, was bei einem Wechsel mit Deinen Altersrückstellungen passiert.
Du wechselst den Tarif
Wechselst Du den Tarif nur „innerhalb“ Deines privaten Versicherers, kannst Du Deine Altersrückstellungen in der Regel problemlos mitnehmen. Handelt es sich dabei um einen besseren Tarif mit mehr Leistungen, ist es möglich, dass Du ein wenig Wartezeit und einen Risikozuschlag in Kauf nehmen musst. Beim Wechsel in den Basistarif läuft der Vertrag mit geringeren Leistungen weiter. Deine Altersrückstellungen sind in beiden Fällen nicht betroffen.
Du wechselst die PKV
Bei einem Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer sieht das Ganze anders aus. Es ist meist nicht möglich, Deine gesamten Altersrückstellungen mit zum neuen Versicherer zu nehmen. Ein Teil davon geht höchstwahrscheinlich verloren. Wie viel, kannst Du bei Deinem Erstversicherer erfragen.
Übrigens: Erst seit 1. Januar 2009 ist es laut Bundesministerium für Gesundheit möglich, zumindest Teile Deiner Altersrückstellungen zu einem neuen Versicherer mitzunehmen – zuvor sind sie bei einem Wechsel immer verfallen.
Du kehrst zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Wechselst Du zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, gibt es keine Möglichkeit, Deine Altersrückstellungen mitzunehmen – sie verfallen ausnahmslos. Das liegt daran, dass es in der GKV kein Altersrückstellungsprinzip gibt. Deine heutigen Beiträge gehen an die heute Kranken, man nennt das auch Umlageverfahren.
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Darum kann Dein PKV-Beitrag trotzdem steigen
Es gibt laut Verbraucherzentrale mehrere Gründe, weshalb Dein PKV-Beitrag im Alter trotz Altersrückstellungen steigen kann. Dazu gehören:
Die Prognose. Wie Du bereits weißt, handelt es sich bei der Berechnung Deiner Altersrückstellungen um eine Prognose. Der Versicherer kalkuliert die zukünftige Entwicklung Deines Beitrags und Deiner Gesundheit auf Basis von Wahrscheinlichkeiten und statistischen Daten. Diese Prognose kann – trotz Aktualisierungen im Laufe der Zeit – falsch liegen. Beispielsweise, wenn unerwartet viele Krankheiten auftauchen oder kostenintensive Behandlungen nötig werden. In diesen Fällen kann es sein, dass Deine Altersrückstellungen nicht mehr ausreichen und Dein Beitrag angepasst werden muss.
Medizinische Modernisierungen. Die medizinischen Möglichkeiten entwickeln sich stetig weiter und werden teurer. Um alle Behandlungskosten weiterhin decken zu können, besteht die Möglichkeit, dass Dein Beitrag sich erhöht.
Sinkende Zinserwartungen. Beiträge können auch dann steigen, wenn Zinserträge geringer ausfallen als eigentlich gedacht.
Tarifkündigungen. Wenn Du in einem Tarif versichert bist, den viele gesunde Menschen verlassen und in dem dadurch mehr Versicherungsnehmer mit Erkrankungen zurückbleiben, kann es sein, dass es für Dich teurer wird.
Häufige Fragen zu Altersrückstellungen in der PKV (FAQs)
Wann kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?
Studierende, Beamte, Freiberufler und Selbstständige können in der Regel ohne große Voraussetzungen in die private Krankenversicherung wechseln. Bei Angestellten wird ein jährliches Bruttoeinkommen von mehr als 66.600 Euro vorausgesetzt.
Einen Wechsel solltest Du allerdings gut durchdenken und Dich ausreichend informieren. Denn im Alter ist es meist nicht mehr so leicht, wieder aus der privaten Krankenversicherung herauszukommen.
In unserem Artikel „Private Krankenversicherung: Wann kann ich eintreten?“ erfährst Du mehr zu diesem Thema und findest Tipps, worauf Du vor Abschluss einer PKV achten solltest.
Kann ich Alterungsrückstellungen bei einer Anwartschaft mitnehmen?
Bei einer Anwartschaft verlässt Du auf bestimmte Zeit die private Krankenversicherung – beispielsweise aufgrund Arbeitslosigkeit – kehrst aber wieder dorthin zurück. Es gibt zwei Arten:
Die kleine und die große Anwartschaft. Bei der kleinen Anwartschaft bleiben Deine Rückstellungen erhalten, vermehren sich jedoch nicht. Bei der großen Anwartschaft baust Du mehr Altersrücklagen auf. Mehr zur Anwartschaftsversicherung haben wir in einem eigenen Artikel aufgeschrieben