Krankenversicherung für Rentner: Diese Möglichkeiten hast Du

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Aktualisiert: 18. November 2023, 17:48 Uhr

Sara Zinnecker
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Fakten gecheckt von

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Die Krankenversicherung im Alter ist ein wichtiges Thema. Daher solltest Du Dich frühzeitig damit beschäftigen, um in der Rente richtig abgesichert zu sein. Denn ab einem gewissen Zeitpunkt wird es schwer – bis unmöglich – die Krankenversicherung zu wechseln.

Hier erfährst Du, wie Du Dich absichern kannst und welche Unterschiede die gesetzliche und private Krankenversicherung mit sich bringen.

So kannst Du Dich im Alter krankenversichern

Als Rentner hast Du drei Versicherungsoptionen. Entweder bist Du

  • in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gesetzlich pflichtversichert,
  • freiwillig gesetzlich versichert oder
  • privat versichert.

Das sind die Unterschiede

Gesetzlich pflichtversichert bist Du, wenn Du angestellt bist und weniger als 64.350 Euro brutto im Jahr verdienst (Stand: 2022).

Du kannst Dich auch in der gesetzlichen Pflichtversicherung familienversichern. Das ist möglich, wenn Du nicht – oder nur in geringem Umfang (Minijob) – arbeitest, Arbeitslosengeld beziehst oder studierst (und jünger als 25 Jahre bist).  

Freiwillig gesetzlich versichert bist Du, wenn

  • Du selbstständig oder freiberuflich tätig bist und nicht in die PKV möchtest
  • Du angestellt bist, aber mehr als 66.600 Euro brutto im Jahr verdienst und nicht in die PKV möchtest

Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, muss mit höheren Abgaben in der Rente rechnen. Warum das so ist, erfährst Du weiter unten im Text unter „Unterschied zur freiwilligen Versicherung“.

Privat versichern kannst Du Dich, wenn

  • Du als Angestellter mehr als 66.600 Euro brutto im Jahr verdienst
  • Du selbstständig oder freiberuflich tätig bist
  • Du verbeamtet bist und Beihilfe erhältst (Beihilfe wird Beamten durch das jeweilige Bundesland zur Verfügung gestellt. Sie deckt meist 50 bis 80 Prozent der Gesundheitskosten. Die PKV ist für Beamte normalerweise eine sinnvolle Wahl)

Bei der privaten Krankenversicherung gibt es keine Beitragsdeckelung. Das bedeutet, dass die Beiträge mit der Zeit meist steigen. Um Dich im Alter vor zu hohen Beiträgen zu schützen, kannst Du einen Beitragsentlastungstarif abschließen. Dabei zahlst Du während Deiner Erwerbstätigkeit zwar höhere Beiträge oder leistest Zusatzzahlungen, erhältst jedoch im Alter Vergünstigungen – und vermeidest ggf. Beitragserhöhungen.

Gesetzlich pflichtversichert: Krankenversicherung der Rentner

Bei der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) handelt es sich um eine Statusbezeichnung und nicht um eine eigene Krankenversicherung. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert war und gesetzliche Rente erhält, ist nach Renteneintritt automatisch in der KVdR.

In der KVdR bezahlst Du Krankenkassenbeiträge

  • auf die gesetzliche Rente,
  • auf Arbeitseinkommen
  • und auf Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrenten oder Pensionen).

Frei von Krankenkassenbeiträgen sind Einkünfte aus

  • Mieteinnahmen,
  • privaten Rentenversicherungen
  • und Kapitalerträgen (Aktiengewinne, Zinsen etc.).

Wer kommt in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)?

Wer in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert war, ist automatisch in der Krankenversicherung der Rentner. Daher ist es sinnvoll, wenn Du Dir noch in Deinen 30ern Gedanken darüber machst, wie Du versichert sein möchtest – gesetzlich oder privat.

Zur Veranschaulichung: Du bist 40 Jahre alt, selbstständig und in der PKV. Nun lässt Du Dich aber in Teilzeit anstellen und bist damit in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Bis zu Deinem 40. Lebensjahr hast Du nun beispielsweise 15 Jahre gearbeitet. Gehst Du nach Deinem Wechsel die GKV mit 65 Jahren in Rente, kommst Du auf 25 Mitgliedsjahre in der gesetzlichen Krankenversicherung und kannst somit in die Krankenversicherung der Rentner.

Ein freiwilliger Eintritt in die Krankenversicherung der Rentner ist nicht mehr möglich, wenn Du die Mindestmitgliedszeit nicht erreichst. Stattdessen kannst Du Dich aber freiwillig gesetzlich versichern. Dann fallen allerdings Krankenbeiträge auf zusätzliche Einkommen an.

Kommst Du gar nicht mehr in die GKV und musst in der PKV bleiben, kannst Du zumindest einen Zuschuss zur Krankenversicherung bei der deutschen Rentenversicherung beantragen.

Wie viel Beitrag müssen Rentner in der KVdR zahlen?

Als Rentner zahlst Du, wie bereits als Arbeitnehmer, 14,6 Prozent Beitrag plus durchschnittlich 1,3 Prozent (2023) Zusatzbeitrag – insgesamt also 15,9 Prozent. Allerdings übernimmt die deutsche Rentenversicherung die Hälfte – bleiben für Dich also 7,95 Prozent. Die deutsche Rentenversicherung schlüpft damit in die Rolle Deines Arbeitgebers.

Betriebsrenten und Erwerbseinkommen

Wie bereits erwähnt, musst Du für manche Einkünfte den vollen Beitragssatz zahlen. Für Versorgungsbezüge und Erwerbseinkommen (darunter Betriebsrenten) fallen jeweils 15,9 Prozent an (Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent inbegriffen). Auf Zinsen, Mieteinnahmen und Einkünfte aus privaten Renten zahlst Du als Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner keine Krankenkassenbeiträge.

Unterschied zur freiwilligen Versicherung

Bist Du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, musst Du auf jegliche Art von Einnahme Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Neben den gleichen Beitragssätzen, die Pflichtversicherte zahlen müssen, kommen auf Dich bei Mieteinnahmen, privaten Renten und Zinsen je 15,3 Prozent Abgaben (reduzierter Satz) zu. Für Pflichtversicherte sind diese Einnahmen frei von Abgaben.

Familienversichert in der KVdR

Du kannst Dich als Rentner auch familienversichern; in dem Fall bedeutet das, Du kannst Dich bei Deinem Partner mitversichern. Dafür gibt es jedoch zwei Voraussetzungen. Zum einen darf Dein Einkommen – beziehungsweise Deine Rente – nicht mehr als 520 Euro betragen. Zum anderen darf Dein Partner nicht hauptberuflich selbstständig sein.

Diese Vorteile und Nachteile hat die KVdR

Vorteile:

  • Du zahlst Krankenversicherungsbeiträge lediglich auf die gesetzliche Rente und Arbeitseinkommen.
  • Private Rentenversicherungen, Zinsen oder Einnahmen aus Mietverhältnissen bleiben beitragsfrei.

Nachteile:

  • Deine Arztwahl ist auf zugelassene Kassenärzte beschränkt – außer Du gehst als Selbstzahler.
  • Heil- und Hilfsmittel werden oft abgelehnt und Du musst meist Zuzahlungen leisten.
  • Du kannst Deinen Versicherungsschutz nicht individuell gestalten, wie es bei der privaten Krankenversicherung möglich ist. Stattdessen bist Du auf Zusatzversicherungen angewiesen.
  • Beiträge können je nach Gehalt sehr teuer werden. In der PKV ist die Beitragshöhe an die Leistungen und nicht an das Gehalt gekoppelt.

So stellst Du einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der KVdR

Bist Du als Rentner nicht automatisch in der KVdR versichert, sondern möchtest freiwillig dort eintreten, kannst Du das über das Formular R0810 – die „Meldung zur Krankenversicherung der Rentner“ – beantragen. Stelle den Antrag bestenfalls drei Monate vor Renteneintritt zusammen mit Deinem Rentenantrag.

Private Krankenversicherung für Rentner

Warst Du während Deines Erwerbslebens in der privaten Krankenversicherung, bist Du es auch automatisch im Rentenalter. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nun nicht mehr möglich – das gilt auch für Selbstständige und Freiberufler.

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung im Rentenalter?

An den Leistungen Deiner privaten Krankenversicherung ändert sich mit dem Eintritt ins Rentenalter nichts. Allerdings entfällt ab Deinem 61. Lebensjahr der 10-prozentige Zuschlag für die sogenannte Altersrückstellung, den Du ggf. die Jahre zuvor monatlich gezahlt hast. Die Altersrückstellungen sind dazu da, die Beiträge der PKV in der Rente niedrig zu halten.  

Außerdem entfallen das Krankentagegeld und damit die Kosten für die Krankentagegeldversicherung. Schließlich ist man als Rentner nicht mehr erwerbstätig und benötigt kein Krankentagegeld mehr, das bei einem längeren Arbeitsausfall für das Gehalt aufkommen würde.

Du hast als Rentner zudem die Möglichkeit auf einen Zuschuss für Deine Krankenversicherungsbeiträge. Um diesen Zuschuss zu erhalten, musst Du jedoch eine gesetzliche Rente beziehen. Diese erhältst Du, wenn Du freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hast – was bei Selbstständigen und Freiberuflern nicht immer der Fall ist.

Wer darf in die private Krankenversicherung?

Jeder, der mehr als 66.600 Euro brutto im Jahr verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln. In manchen Fällen wirst Du jedoch abgelehnt – meist aufgrund Deines Gesundheitszustandes.

Viele private Versicherer nehmen sich das Recht heraus, den Eintritt bei psychischen Krankheiten oder Alkoholproblemen zu verweigern. Verschweigen solltest Du solche Probleme bei der Gesundheitsprüfung allerdings nicht. Falls ein Betrug später ans Licht kommt, kann das für Dich negative Konsequenzen haben, zum Beispiel, dass Dir Dein Vertrag gekündigt wird und Du erstmal ohne Versicherung dastehst.

Bedenke jedoch, dass die Beiträge für Dich ziemlich teuer werden, wenn Du erst recht spät in die PKV wechselst.

Was gilt für ehemalige Angestellte?

Warst Du angestellt und privatversichert, ändert sich Dein Krankenversicherungsschutz im Rentenalter nicht. Den Teil, den zuvor Dein Arbeitgeber übernommen hat, bezuschusst in der Regel im Rentenalter der Rentenversicherungsträger. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, ist von der Höhe Deiner Rente abhängig. Das liegt daran, dass Du in diesem Fall wie ein gesetzlich krankenversicherter Rentner gesehen wirst.

Wer im Vorfeld einen Beitragsentlastungstarif abgeschlossen hat, zahlt im Alter einen niedrigeren Monatsbeitrag – die Vergünstigung beginnt meist zwischen 65 und 67 Jahren. Bei einem Beitragsentlastungstarif zahlst Du im Laufe Deines Lebens höhere Beiträge oder leistest Zusatzzahlungen, die dann im Rentenalter die Beitragshöhe reduzieren.

Was gilt für Pensionäre?

Bist Du Beamter, kannst Du Dich in der Pensionierung über einen erhöhten Beihilfesatz freuen. Dadurch verringert sich Dein Versicherungsbeitrag. Als Staatsbediensteter, der in der aktiven Arbeitszeit beispielsweise freie Heilfürsorge hatte, kannst Du nach Pensionierung Beihilfe fordern. Zu dem Zeitpunkt solltest Du allerdings schon eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, bereits weit vor der Rente über die Krankenversicherung nachzudenken und gegebenenfalls eine sog. Anwartschaft abzuschließen. Diese verhilft Dir auch bei Erkrankungen im Alter beim Wechsel in die private Krankenversicherung zu einem angemessenen Versicherungsbeitrag.

Bei einer Anwartschaft hast Du die Möglichkeit, Dein aktuelles Eintrittsalter sowie Deinen Gesundheitszustand sozusagen „einzufrieren“. Dadurch kannst Du Dir einen günstigeren Tarif bei der PKV sichern. Mehr Infos findest Du in unserem Artikel „Private Krankenversicherung für Beamte: Das gibt es zu beachten“.

Das sind die Vorteile und Nachteile hat die PKV

Vorteile:

  • Höhe des Einkommens beeinflusst nicht die Beitragssätze.
  • Beiträge lassen sich durch einen Selbstbehalt senken.
  • Besonders Einsteigertarife sind günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung.
  • Freie Arztwahl und frei wählbare Leistungen.
  • Behandlung gegenüber gesetzlich Versicherten ist bevorzugt (bspw. verkürzte Wartezeiten).
  • Leistungen lassen sich bei der Beitragserhöhung anpassen.
  • Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen lassen sich Beiträge rückerstatten.

Nachteile:

  • Du musst die Beiträge auch bezahlen, wenn Deine Krankheit länger als sechs Wochen andauert.
  • Gesundheitsprüfung vor Eintritt ist notwendig.
  • Du musst Rechnungen im Vorfeld selbst übernehmen.
  • Es gibt keine Familienversicherung. Jedes Familienmitglied muss einen eigenen Beitrag zahlen.
  • Beiträge verteuern sich bei Vorerkrankungen.

So verändert sich der PKV-Beitrag im Alter

Nicht immer steigen die Beiträge für privat versicherte Rentner im Alter. Schließlich kalkulieren die privaten Versicherer die Beiträge langfristig. Sollte sich dennoch etwas ändern, bestimmen die individuellen Merkmale, die Du in Deinem PKV-Vertrag festgelegt hast, die Höhe. Den – nach Renteneintritt – entfallenden Arbeitgeberzuschuss kannst Du von Deinem Rentenversicherungsträger fordern. Dadurch hast Du keinen Nachteil zu gesetzlich Versicherten.

Sollte sich finanziell etwas bei Dir ändern und Du die Beiträge nicht mehr stemmen können, kannst Du außerdem in den Standard- oder Basistarif Deiner PKV wechseln. In diesem Falle reduziert sich jedoch Dein Versicherungsschutz.

Der Standard-Tarif können nur Personen wahrnehmen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 in der PKV versichert waren.

Weitere Tipps, um Deinen Beitrag als privat versicherter Rentner zu senken, findest Du im nächsten Abschnitt.

Beitrag als privat versicherter Rentner senken

Zuschüsse nutzen. Privat versicherte Rentner, deren Kosten während der Arbeitszeit zum Teil vom Arbeitgeber getragen wurden und die die gesetzliche Rente beziehen, können eine Bezuschussung erhalten. Dieser Zuschuss beläuft sich derzeit auf 7,3 Prozent Deiner gesetzlichen Rente plus die Hälfte des Zusatzbeitrages und erreicht damit 7,95 Prozent.

Als Selbstständiger oder Freiberufler hast Du diese Möglichkeit nur, wenn Du freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hast. Für Pflegeversicherungsbeiträge gibt es als privat versicherter Rentner von der deutschen Rentenversicherung keinen Zuschuss.

Das Antragsformular für den Zuschuss findest Du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Selbstbehalt erhöhen. Mit der Erhöhung Deines Selbstbehalt bei Behandlungen kannst Du Deine monatlichen Prämien reduzieren. Das ist allerdings eine riskante Methode, sollten jährlich Behandlungen anfallen – die Du dann selbst stemmen musst.

Tarif wechseln. Der einfachste Weg, um Deinen Beitrag zu senken, ist den Tarif zu wechseln. Die privaten Versicherer bieten einen Basis- oder Standardtarif an, der weniger Leistungen umfasst (etwa die der gesetzlichen Krankenversicherung), aber dafür auch deutlich weniger kostet. Den Standard-Tarif kannst Du nur wahrnehmen, wenn Du bereits vor dem 1. Januar 2009 privat versichert warst, der Basis-Tarif besteht für alle.

Rechtzeitig sparen. Stehst Du noch mitten im Berufsleben, hast Dich aber schon für die private Krankenversicherung entschieden, kann es sinnvoll sein, direkt dafür zu sparen. Denn die gesetzliche Altersrente fällt in der Regel recht niedrig aus, weshalb Beiträge für die PKV ziemlich teuer werden könnten. Geh auf Nummer sicher und lege immer ein wenig Geld zur Seite – oder investiere es in eine private Altersvorsorge.

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Um wieder in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten zu können, hast Du folgende Optionen (solange Du jünger als 55 Jahre bist):

  • Du musst in ein Angestelltenverhältnis wechseln und deine Selbstständigkeit nur noch nebenberuflich ausüben oder ganz aufgeben.
  • Als nebenberuflich Selbstständiger darfst Du keine eigenen Angestellten mehr haben, die mehr als die Minijob-Grenze verdienen.
  • Außerdem muss Dein Angestelltengehalt mindestens so hoch sein wie Dein Gewinn aus der Selbstständigkeit.
  • Du musst mehr als 20 Stunden pro Woche in Deiner Festanstellung arbeiten.

Ein Vorteil: Sobald Du wieder in die GKV aufgenommen wurdest, kannst Du Dich später wieder als Selbstständiger hauptberuflich tätigen und dennoch in der gesetzlichen Kasse bleiben.

Das kannst Du aus dem Text mitnehmen

Als Rentner bist Du entweder gesetzlich pflichtversichert, freiwillig pflichtversichert oder privat versichert.

Mit der gesetzlichen Pflichtversicherung bist Du automatisch nach Renteneintritt in der Krankenversicherung der Rentner. Dabei handelt es sich um keine eigene Krankenversicherung, sondern nur um eine andere Bezeichnung.

Zwischen den verschiedenen Versicherungsmethoden gibt es Unterschiede im Preis und in der Leistung. Als Privatversicherter hast Du beispielsweise mehr Auswahl bei Ärzten und bist nicht auf die gesetzlichen Kassenärzte angewiesen – dafür musst Du allerdings auch im Rentenalter in der Lage sein, den monatlichen Beitrag zahlen zu können. Alternativ kannst Du Dich freiwillig gesetzlich versichern.

Idealerweise beschäftigst Du Dich schon in jungen Jahren mit dem Thema Krankenversicherung und entscheidest Dich noch in Deinen 30ern zwischen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Denn: In die KVdR kommst Du nur, wenn Du 90 Prozent der zweiten Hälfte Deines Erwerbslebens gesetzlich versichert warst.

Häufige Fragen zur Krankenversicherung der Rentner

In welche Krankenkasse darf ein Rentner eintreten?

Als Rentner kannst Du Dich gesetzlich, privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Bist Du bereits älter als 55 Jahre und den Großteil der Zeit privat versichert, wird ein Wechsel sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.

Da sich die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung am Gehalt orientieren, kann die GKV für Dich im Alter günstiger sein als die PKV. Allerdings gibt es auch bei der PKV Möglichkeiten, im Alter weniger zu bezahlen. Das kommt ganz darauf an, für welchen Tarif Du Dich im Laufe Deines Lebens entschieden hast.

Wann beginnt die Mitgliedschaft in der KVdR?

Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag für Rentner im Jahr 2022?

Welche Möglichkeiten habe ich, später dennoch in die GKV zurückzukehren?

Wie komme ich auf die benötigte Mitgliedszeit während der Kindererziehung?

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