Was ist der Unterschied zwischen einem E-Bike und einem Pedelec?
Die Begriffe „E-Bike“ und „Pedelec“ werden in der Umgangssprache meist synonym verwendet, nicht jedoch in der Fachsprache.
E-Bike (Fachsprache: Pedelec). In der Umgangssprache steht der Begriff E-Bike meist für ein Fahrrad mit Elektromotor, der den Fahrer bis 25 km/h unterstützt. Bis auf eine Anfahrhilfe bis 6 km/h dürfen solche E-Bikes nicht „von alleine“ fahren können. Das heißt, der Fahrer muss immer mittreten. Wenn nicht in die Pedale getreten wird, bleibt auch der Motor aus. Wenn man schneller als 25 fahren will, muss man das komplett per Muskelkraft schaffen.
Deshalb und aufgrund ihrer niedrigen Motorleistung von höchstens 250 Watt gelten solche E-Bikes (Pedelecs) rechtlich als ganz normale Fahrräder. Das heißt, eine Haftpflicht ist nicht zwingend vorgeschrieben (aber ratsam), der Fahrer muss keinen Helm tragen und keinen Führerschein besitzen.
Wenn wir in unserem Artikel „E-Bike“ schreiben, meinen wir ein solches Elektrofahrrad mit Motorunterstützung bis 25 km/h. Wenn Juristen und Verwaltungsleute hingegen ein solches Zweirad meinen, sagen sie meist Pedelec (pedal electric bicycle) dazu.
S-Pedelec. Ein Speed-Pedelec unterstützt den Fahrer bis 45 km/h, dieser muss aber immer mittreten. Das S-Pedelec geht nicht mehr als normales Fahrrad durch, sondern ist ein Kraftfahrzeug. Es gilt Helm-, Führerschein- und Versicherungspflicht, Radwege sind tabu, man muss auf der Straße radeln. S-Pedelecs bis 45 km/h haben in Deutschland einen sehr kleinen Marktanteil im Vergleich zu Pedelecs bis 25 km/h.
Elektromofa (Fachsprache: E-Bike). Wenn Juristen und Verwaltungsleute von einem „E-Bike“ reden, meinen sie oft ein Elektromofa mit Gasgriff. Diese Leichtmofas fahren „von alleine“ bis 20 km/h, ohne dass man in die Pedale treten muss. Ein Dreh am Griff reicht. Vom Marktanteil her gesehen, spielen die E-Mofas so gut wie keine Rolle in Deutschland.
Welche E-Bikes lassen sich versichern?
Die meisten Versicherer begrenzen den Kaufpreis nach oben und legen einen maximalen Fahrradwert fest. Häufig sind das zum Beispiel 10.000 Euro. Hat Dein E-Bike deutlich mehr gekostet, hast Du weniger Tarife zur Auswahl. Bei einigen Versicherern kannst Du aber eine Anfrage stellen, damit sie Dir ein spezielles Angebot machen.
Auch das Alter Deines E-Bikes spielt eine Rolle: Nicht alle versichern gebrauchte Räder. Häufig darf Dein Rad höchstens drei oder vier Jahre alt sein und Du musst einen Kaufbeleg haben. Außerdem schließen einige Versicherer Fahrräder und E-Bikes aus Carbon grundsätzlich aus.
Wie berechnen sich die Preise?
Der Preis der E-Bike-Versicherung hängt in der Regel vom Kaufpreis und Alter Deines E-Bikes ab sowie von Deinem Wohnort. Viele Versicherungen orientieren sich an der Einstufung in Risikozonen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Einige haben aber auch Pauschalpreise je nach Wert des Fahrrads unabhängig vom Wohnort.
Einige der betrachteten Versicherer bieten kombinierte Tarife für Fahrräder und E-Bikes an. In unserem Vergleich hat sich gezeigt, dass die Konditionen oft aber nur für einen Fahrradtyp vorteilhaft sind. Hast Du sowohl ein Fahrrad als auch ein E-Bike und möchtest beide versichern, lohnen sich preislich eher zwei getrennte Tarife.
Wie muss ich mein Fahrrad abschließen?
Wenn Du Dein Rad draußen abstellst, verlangen alle Versicherer, dass Du es mit einem Schloss sicherst. Den meisten reicht es, wenn Du das E-Bike so abschließt, dass niemand es einfach wegfahren oder -schieben kann. Du kannst das Rad dazu um sich selbst oder zum Beispiel um ein anderes Fahrrad abschließen.
Manche Versicherer verlangen allerdings, dass Du das Rad an einen festen Gegenstand wie eine Straßenlaterne oder einen Fahrradständer anschließt. Wird Dein Rad gestohlen und es war nur um sich selbst abgeschlossen, haftet die Versicherung nicht. Wenn Du Dein Rad also gerne draußen abstellen willst, ohne jedes Mal nach einem fest im Boden verankerten Fahrradständer oder einer freien Straßenlaterne zu suchen, achte vor Vertragsabschluss auf die genauen Bedingungen des Versicherers.
Welches Schloss Du nutzen kannst, dürfen die Versicherer ebenfalls festlegen. Welche Kriterien es erfüllen muss, kannst Du in den jeweiligen Vertragsbedingungen nachlesen. Meistens ist ein bestimmter Mindestpreis, eine vom Hersteller festgelegte Sicherheitsstufe oder der Schlosstyp (Bügelschloss, Kettenschloss etc.) vorgegeben.
In den meisten Fällen muss es sich um ein loses, eigenständiges Schloss handeln und nicht um sogenannte Rahmenschlösser, die fest mit dem Rahmen verbunden sind. Diese werden aber anerkannt, wenn sie mit einem Kettenschloss kombiniert sind.
Beim E-Bike ist es außerdem wichtig, dass der Akku gesichert ist. Hat Dein E-Bike ein eigenes Akkuschloss, musst Du den Akku beim Abstellen mit diesem sichern. Gibt es kein Akkuschloss und Du lässt ihn am Rad, greift der Versicherungsschutz für ihn in der Regel nicht.
Was wird erstattet?
Wenn Du Dein E-Bike zum Neuwert (Wiederbeschaffungspreis) versicherst, bekommst Du im Schadensfall den Betrag von der Versicherung, mit dem Du Dir heute ein vergleichbares Rad kaufen kannst. Möchtest Du Dir ein gleichwertiges Rad kaufen und die Preise sind über die Jahre gestiegen, zahlt die Versicherung somit die Differenz.
Anders verhält es sich, wenn Dein Rad zum Neupreis versichert ist: Dann bekommst Du nur das erstattet, was Du seinerzeit beim Kauf bezahlt hast. Hat Dein E-Bike 2.000 Euro gekostet, so bekommst Du diese Summe von der Versicherung – auch wenn ein vergleichbares Fahrrad heute zum Beispiel 2.500 Euro kosten würde.
Ist Dein Rad zum Zeitwert versichert, berechnet die Versicherung, wie viel es zum Zeitpunkt des Schadens noch wert war. Diesen Betrag erhältst Du dann.
Unterschiede zwischen den Versicherern gibt es auch bei der Art der Auszahlung: Einige überweisen Dir den Versicherungsbetrag auf Dein Konto und Du kannst selbst entscheiden, ob Du Dir von dem Geld ein neues E-Bike kaufen möchtest oder nicht. Bei anderen bekommst Du die Erstattung erst, wenn Du den Kaufbeleg für ein gleichwertiges E-Bike einreichst.
Beachte: Damit eine Versicherung zahlt, musst Du einen Diebstahl grundsätzlich bei der Polizei anzeigen.
Wie melde ich der Versicherung einen Diebstahl oder Schaden?
Damit die Versicherung Deinen Schaden übernimmt, musst Du den Diebstahl oder Schaden grundsätzlich bei der Polizei anzeigen. Die meisten Versicherer verlangen einen Nachweis über die polizeiliche Anzeige, bevor sie Dir etwas erstatten.
Du solltest die Originalrechnung des E-Bikes bzw. einzelner Zubehörteile oder zumindest eine Kopie vorzeigen können. So kannst Du bei der Polizei nachweisen, dass es sich tatsächlich um Dein Rad handelt, und bei der Versicherung den Kaufpreis des alten Rades belegen. Gibt es keinen Beleg darüber, kann es Probleme bei der Erstattung geben.
Bei Tarifen, bei denen Du ein Ersatzrad bezahlt bekommst, musst Du zusätzlich die Kaufrechnung für das neue Rad einreichen, damit Du die Versicherungssumme ausgezahlt bekommst. Gleiches gilt bei Reparaturkosten oder Kosten für einzelne Fahrradteile.
Auch Fotos von Deinem E-Bike oder vom Schaden können hilfreich sein und von der Versicherung als Nachweis über den Schaden an Deinem Rad angefordert werden. In seltenen Fällen fordert der Versicherer auch das Schloss oder die zugehörigen Schlüssel an. Der genaue Ablauf steht in den Vertragsbedingungen des jeweiligen Tarifs.