Garantie und Gewährleistung: Was ist der Unterschied?

Redakteur

Aktualisiert: 30. Juni 2021, 11:00 Uhr

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Wenn etwas an Deinem noch recht neuen Smartphone, der Waschmaschine oder dem Auto kaputtgeht, kannst Du es in der Regel kostenlos reparieren lassen. Dabei kannst Du den Mangel „auf Garantie“ oder nach der gesetzlichen Gewährleistung beseitigen lassen. Wir erklären Dir in diesem Artikel den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung – und zeigen, wie Du am besten vorgehst.

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt

Die Gewährleistung steht Dir gesetzlich nach einem Kauf zu: Sie ist in § 437 BGB geregelt und heißt auch Sachmängelhaftung oder Mängelhaftung. Wenn Du nach einem Kauf einen Mangel entdeckst, kannst Du vom Händler, bei dem Du die Ware gekauft hast, eine Reparatur oder die Lieferung einer neuen, mangelfreien Ware verlangen. Der Verkäufer muss alle Kosten der sogenannten Nacherfüllung übernehmen. 

Ausnahme von der Gewährleistung: Wenn Dich der Händler vor dem Kauf ehrlich über den Mangel aufgeklärt hat, kannst Du aufgrund dieses Mangels nicht reklamieren (§ 442 BGB).

Eskalationsstufe 1. Grundsätzlich hast Du die freie Wahl zwischen Neulieferung und Reparatur (§ 439 BGB). Wenn allerdings die von Dir gewählte Methode mit „unverhältnismäßigen Kosten“ für den Händler verbunden ist und die andere Methode „ohne erhebliche Nachteile“ für Dich wäre, dann kann der Verkäufer Deine Wahl ablehnen. Deshalb ist es am besten, mit dem Verkäufer zu sprechen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Eskalationsstufe 2. Falls der Händler es nicht schafft, Dir eine Ersatzlieferung zu schicken oder wenn die Reparatur zweimal gescheitert ist, dann hast Du weitere Rechte (§ 440 BGB). Das Gleiche gilt, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung verweigert. Ist das Produkt noch benutzbar und Du möchtest es behalten, kannst Du einen Preisnachlass fordern (Minderung des Kaufpreises, § 441 BGB). Oder aber Du trittst vom Kauf ganz zurück, dann bekommst Du Dein Geld zurück.

Fristen: So lange kannst Du reklamieren

Die Gewährleistung geht normalerweise zwei Jahre (§ 438 BGB). Die Frist beginnt bei Übergabe der Ware, also zum Beispiel an dem Tag, an dem das Paket bei Dir ankommt. Innerhalb der ersten sechs Monate geht das Gesetz davon aus, das der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Dann hast Du es leicht mit der Reklamation.

Nur wenn die Art des Mangels eindeutig darauf hinweist, dass Du den Schaden selbst verursacht hast, läuft Deine Reklamation ins Leere (§ 477 BGB). Beispielsweise wird ein Möbelhaus einen Teppich mit Rotweinfleck wohl nicht austauschen, weil es eindeutig ist, dass der Käufer den Rotwein darauf verschüttet hat. Im Laden wird gewöhnlich kein Rotwein getrunken – und der Fleck wäre beim Kauf auch aufgefallen.

Auch auf Gebrauchtwagen vom Autohaus hast Du die vollen zwei Jahre Gewährleistung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2015 entschieden, dass Gebrauchtwagenhändler die Gewährleistung nicht auf ein Jahr beschränken dürfen (Aktenzeichen: VIII ZR 104/14). Normaler Verschleiß ist allerdings nicht abgedeckt, weshalb es darauf ankommt, wie viel der Wagen bereits gelaufen ist.

Beweislastumkehr bislang nach sechs Monaten. Nach Ablauf von sechs Monaten kommt es zu einer sogenannten Beweislastumkehr: Dann musst Du beweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf zumindest im Ansatz vorhanden war. Das ist schwierig, weshalb die Gewährleistung nach einem halben Jahr an Schlagkraft verliert. Im Zweifelsfall musst Du Dich mit dem Verkäufer einigen. Nur bei sehr teuren Käufen lohnt es sich, einen Gutachter hinzuzuziehen.

Beweisleistumkehr künftig nach zwölf Monaten. Im Juni 2021 hat der Bundestag eine Gesetzesänderung von Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) beschlossen, nach der die Beweislastumkehr auf zwölf Monate verlängert wird. Damit haben Verbraucher in Zukunft also doppelt so lange Zeit, um eine Ware besonders einfach zu reklamieren. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Januar 2022 in Kraft. Es gilt nur für neue Kaufverträge – für Sachen, die Du 2021 kaufst, gilt noch die bisherige Frist von sechs Monaten.

Garantie geben viele Hersteller und manche Händler freiwillig

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung meistens des Herstellers, manchmal auch des Händlers. Ob es eine Garantie gibt und wie lange diese geht, erfährst Du oft aus der Werbung oder auf der Website des Herstellers oder Händlers.

Dabei garantieren Hersteller oder Händler, dass das Produkt in einem bestimmten Zeitraum – oft 12 oder 24 Monate – bestimmte Funktionen erfüllt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Funktion bereits beim Kauf eingeschränkt war oder nicht. Schäden, die Du durch falschen Gebrauch selbst verursacht hast, oder Verschleißteile sind meist von der Garantie ausgeschlossen.

So kann etwa ein Smartphone-Hersteller garantieren, dass Du mit dem Gerät innerhalb von 24 Monaten nach dem Kauf telefonieren kannst – der Akku könnte hingegen von der Garantie ausgenommen sein. Wenn der Akku nur noch den halben Tag hält, Du aber noch telefonieren kannst, könntest Du in dem Beispiel also nicht „auf Garantie“ reklamieren. 

Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie im Überblick
Gewährleistung (Mängelhaftung)Garantie
Dein AnsprechpartnerHändler (Verkäufer)Hersteller, manchmal Händler
Bedingungengesetzlich geregelt (BGB)bestimmt Hersteller oder Händler selbst
Dauermeist 2 Jahreoft 1 oder 2 Jahre
Abgedeckte SchädenSach- und Rechtsmängel, die bereits beim Kauf (im Ansatz) vorhanden warenbestimmt Hersteller oder Händler selbst, steht in Garantiebedingungen
Quelle: BMJV, Recherche Forbes Advisor Deutschland, März 2021.

Sollte ich „auf Garantie“ oder „auf Gewährleistung“ reklamieren?

Ob Du Garantie oder Gewährleistung nutzen solltest, kannst Du zunächst davon abhängig machen, an wen Du Dich lieber wenden willst: Händler oder Hersteller. Es kann bequem sein, das Produkt zum Händler zu bringen, bei dem Du es gekauft hast – zum Beispiel zum Elektronikmarkt vor Ort. In dem Fall greift meist die Gewährleistung.

Ist hingegen der Hersteller bekannt für seine schnellen und guten Reparaturen, wende Dich lieber an ihn. Dann musst Du das Produkt meist einschicken und es gelten die Bedingungen der Garantie.

Gewährleistung hast Du immer, unabhängig von einer eventuellen Garantie. Ist die Garantie abgelaufen oder der Schaden nicht von ihr erfasst, kannst Du immer noch auf Gewährleistung reklamieren.

Forbes Advisors Faustformel: 

  • In den ersten sechs Monaten nach Kauf kannst Du Gewährleistung oder Garantie frei wählen (Ansprechpartner: Händler oder Hersteller).
  • Nach sechs Monaten, aber vor Ablauf der Garantie, nutze eher die Garantie (Hersteller).
  • Nach Ende der Garantie, aber vor Ablauf von zwei Jahren: auf Gewährleistung reklamieren (Händler).

Übrigens: Tritt ein Mangel innerhalb von zwei Wochen nach einem Online-Kauf auf und hast Du gar keine Lust mehr auf das Produkt, dann kannst Du den Kaufvertrag einfach widerrufen. Durch das Widerrufsrecht bekommst Du recht schnell den Kaufpreis zurück – und musst nicht auf eine Reparatur oder Neulieferung warten.

Das kannst Du aus dem Artikel mitnehmen

Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe: Die Gewährleistung steht Dir nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu, eine eventuelle Garantie gibt Dir der Hersteller (oder manchmal auch der Händler) freiwillig und nach seinen Spielregeln.

Möchtest Du ein mangelhaftes Produkt reklamieren, kannst Du entweder zum Verkäufer gehen und die Gewährleistung nutzen – oder Du wendest Dich an den Händler und reklamierst auf Garantie. Wenn beides noch läuft, hast Du die Wahl. Beides ist vom Ergebnis her meist identisch: Du hast ein funktionierendes Produkt in Händen.

Innerhalb der ersten sechs Monate (ab 2022 zwölf Monate) nach dem Kauf wird bei der Gewährleistung angenommen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war. Somit kannst Du meist ganz einfach reklamieren. Danach müsstest Du im Zweifel beweisen, dass Du den Schaden nicht selbst verursacht hast. Nutze daher nach sechs Monaten statt der Gewährleistung eher die Garantie, sofern vorhanden. Dein Ansprechpartner dafür ist der Hersteller.

Ist die Garantie bereits abgelaufen oder deckt sie den Schaden nicht ab, kannst Du innerhalb von zwei Jahren trotzdem noch auf Gewährleistung reklamieren. Wende Dich dazu an den Verkäufer der Ware.

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