Was Du über den Rundfunkbeitrag wissen musst

Freie Mitarbeiterin,  Redakteurin

Veröffentlicht: 18. August 2022, 18:42 Uhr

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Er wird von vielen gehasst, hat aber seinen Sinn: Der Rundfunkbeitrag. Umgangssprachlich auch GEZ-Gebühr genannt, zahlen wir ihn nun schon seit fast 100 Jahren. Er finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und sorgt so beispielsweise dafür, dass wir die Fußball-WM in Katar im Fernsehen schauen können, ohne ein extra Streaming-Abo abschließen zu müssen.

Wofür die Rundfunkbeiträge in Deutschland sonst noch genutzt werden, unter welchen Umständen Du Dich von dem Beitrag befreien lassen kannst und was Kritiker sagen, erfährst Du in unserem Ratgeber. 

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?

Jeder, der in Deutschland in einer Wohnung oder einem Haus wohnt oder ein Unternehmen führt, muss den Rundfunkbeitrag zahlen. Aktuell liegt der Beitrag für Privatpersonen bei 18,36 Euro im Monat. Das Radio in Deinem Auto ist damit auch abgedeckt. Unternehmen zahlen nach Anzahl der Beschäftigten im Vorjahr – bei bis zu acht Beschäftigten sind das beispielsweise 6,12 Euro im Monat.

Wofür wird der Rundfunkbeitrag verwendet?

Der Rundfunkbeitrag finanziert den öffentlich-rechtliche Rundfunk, also die ARD, das ZDF und das Deutschlandradio. Dazu gehören auch die sogenannten Landesrundfunkanstalten wie WDR, SWR oder BR, Fernsehsender wie Kika und 3sat sowie Online-Plattformen wie Funk. Der Beitrag soll sicherstellen, dass wir Zugang zu Medien haben, die unabhängig von wirtschaftlichen oder politischen Interessen sind. Den Beitrag muss jeder zahlen, auch, wer eigentlich kein Radio hört oder nur kostenpflichtig streamt

Mit dem Beitrag wird nicht nur die Produktion von Filmen, Serien und Sendungen gezahlt, sondern auch die Gehälter der Menschen, die in verschiedenen Bereichen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks arbeiten, beispielsweise in der Verwaltung oder IT. Auch Lizenzgebühren für Sportveranstaltungen oder Konzerte werden mit dem Beitrag gezahlt.

Einen Anteil des Rundfunkbeitrags geht an die Landesmedienanstalten der Bundesländer. Sie sind in Deutschland die Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehn und stellen sicher, dass die Rundfunkanbieter und Fernsehanstalten die Werberegeln und den Jugendschutz einhalten.  

Wer erhebt den Rundfunkbeitrag?

Seit dem 1. Januar 2013 erhebt der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice den Rundfunkbeitrag und leitet die Gelder an die Radio- und Fernsehprogramme weiter. Von den 18,36 Euro gehen rund 70 Prozent an die ARD und rund 25 Prozent an das ZDF. Drei Prozent erhält Deutschlandradio und zwei Prozent die Landesmedienanstalten.

Die Höhe des Beitrags beschließen die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer und ein unabhängiges Sachverständigengremium. Als Vorgabe dient der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV). Dieser legt fest, wie der Rundfunkbeitrag berechnet wird, wer ihn zahlen muss und wer Anspruch auf Ermäßigungen oder Befreiungen hat.

Muss ich mich für den Rundfunkbeitrag anmelden?

Du kannst Dich über die Homepage des Beitragsservice für den Rundfunkbeitrag anmelden. Vergisst Du das, ist das nicht schlimm. Der Beitragsservice bekommt von den Einwohnermeldeämtern die Umzugsdaten aller volljährigen Personen übermittelt. Wenn Du noch nicht angemeldet bist, wirst Du automatisch angeschrieben. Allerdings musst Du den Beitrag dann rückwirkend bezahlen und nicht erst, wenn Dich der Beitragsservice anschreibt.

Wohnst Du noch zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft und jemand anderes zahlt bereits den Rundfunkbeitrag, dann bist du nicht beitragspflichtig. Der Rundfunkbeitrag ist pro Haushalt fällig und nicht pro Kopf oder Gerät. Wurdest du trotzdem vom Beitragsservice angeschrieben, kannst Du online mitteilen, dass Du keinen Beitrag zahlen musst. Dafür musst Du die Beitragsnummer der bereits zahlenden Person angeben.

Wann muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen und wie?

Der Rundfunkbeitrag ist monatlich fällig. Du kannst den Zahlungsrhythmus aber auch anpassen, beispielsweise wenn Du nicht jeden Monat daran denken möchtest, den Beitrag zu bezahlen. Neben der monatlichen Zahlweise kannst Du auch vierteljährlich (55,08 Euro), halbjährlich (110,16 Euro) oder jährlich (220,32 Euro) zahlen. Allerdings gibt es bei den Zahlweisen keinen Rabatt, wie Du es vielleicht von Deiner Kfz-Versicherung kennst.

Du kannst den Betrag per Lastschriftverfahren oder per Überweisung zahlen. Das entsprechende Formular und die Bankdaten findest Du auf der Seite des Beitragsservice. Vorteil beim Lastschriftverfahren: Du musst nicht daran denken, den Betrag zu überweisen und kommst so nicht in Zahlungsverzug. 

Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht zahle?

Der Beitragsservice muss Dir keine Zahlungserinnerung zu schicken. Zahlst Du nicht, sei es weil Du es vergessen hast oder Du Dich weigerst, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt. Dann werden die offenen Beiträge plus einem Säumniszuschlag von einem Prozent der offenen Summe fällig. Gegen den Bescheid kannst Du innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen.

Wenn Du Dich konsequent weigerst zu zahlen oder keinen begründeten Widerspruch einlegst, darf der Beitragsservice auf andere Art versuchen, an den Beitrag zu kommen: Er kann die ausstehenden Zahlungen einfordern, beispielsweise mit einer Lohn- oder Kontopfändung. Auch Lebensversicherungen oder Sozialleistungen können gepfändet werden. Da Du durch das Nichtbezahlen des Rundfunkbeitrags eine Ordnungswidrigkeit begehst, könnte auch ein Bußgeld auf Dich zukommen. 

Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

In einigen Fällen kannst Du Dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Ermäßigung bekommen. Beantragen kannst Du das über ein Formular auf der Seite des Beitragsservice – sogar rückwirkend bis zu 3 Jahre, sofern in dem Zeitraum schon die Voraussetzungen für die Befreiung vorlagen und Du einen Nachweis darüber hast. 

Folgende Personengruppen können sich u. a. befreien lassen:

  • Empfänger von Sozialhilfe
  • Empfänger von Hartz 4
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Empfänger von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld
  • Empfänger von Pflegegeld und Pflegezulagen
  • taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe
  • Menschen, die in einer stationären Einrichtung leben (z. B. in einem Pflegeheim)

Folgende Personengruppen können eine Ermäßigung auf 6,12 Euro pro Monat beantragen. Dafür muss Ihnen aber das Merkzeichen „RF” (Ermäßigung der Rundfunkgebühr) im Schwerbehindertenausweis zuerkannt werden:

  • blinde oder sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 60
  • hörgeschädigte Menschen
  • behinderte Menschen mit einem GdB ab 80

In manchen Fällen kannst Du auf eine Härtefallbefreiung zurückgreifen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Du studierst, aber kein BaföG bekommst, weil Du Dich im Zweitstudium befindest oder die Regelstudienzeit überschritten hast.

Beziehst Du Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld, kannst Du Dich nicht vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Auch Rentner müssen den Beitrag zahlen.

Wann muss ich mich abmelden?

Wenn Du aus Deiner Wohnung ausziehst, beispielsweise weil Du auswanderst, oder jemand anderes in Deiner Wohnung die Rundfunkgebühren übernimmt, kannst Du Dich abmelden. Das geht jederzeit über die Seite des Beitragsservice. Allerdings wird die Kündigung der Rundfunkgebühren erst im darauf folgenden Monat wirksam. 

Ziehst Du nur um, dann kannst Du über die Seite des Beitragsservice Deine Adresse ändern.

Geschichte des Rundfunkbeitrags

Als Geburtsstunde des Rundfunks und damit auch des Rundfunkbeitrags gilt der 29. Oktober 1923. An dem Tag wurde die erste Radiosendung ausgestrahlt. Wer sie hören wollte, musste eine Lizenzgebühr zahlen, die aufgrund der Hyperinflation 350 Milliarden Mark im Monat kostete. Zum Vergleich: Ein Liter Milch kostete damals genauso viel, und den konnte sich auch kaum einer leisten. Den Gebühreneinzug hat die Post übernommen.

Mit der Einführung der Reichsmark (RM) 1924 sank die Lizenzgebühr und betrug monatlich nur noch 60 RM. Da sich das mehr Menschen leisten konnten, nahm die Zahl der Hörer und der Sender zu. Während im Januar 1924 nur 1.580 Hörer eine Gebühr zahlten, waren es im Dezember 1924 schon mehr als eine halbe Million. Ein Jahr später hatten rund 1,6 % der Deutschen ein Radio. Da das Radio so beliebt war, wurde die Hörfunkgebühr im Mai 1924 auf zwei Reichsmark monatlich gesenkt. 

Ab 1954, als immer mehr Menschen sich einen Fernseher leisten konnten, wurde die Hörfunkgebühr um eine Fernsehgebühr ergänzt. 

1976 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass nicht mehr die Post, sondern die Bundesländer die Rundfunkgebühren regeln und einziehen sollen. Daraus entstand die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die 2013 in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt wurde.

Kritik am Rundfunkbeitrag

Nicht erst seit dem Skandal um Gebührenverschwendung durch die ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger gibt es Kritik am Rundfunkbeitrag in Deutschland. Kritiker bemängeln etwa die Größe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit seinen zahlreichen Sendern und Angeboten. Der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk ist der teuerste der Welt.

Über das, was ARD, ZDF und Deutschlandradio am Ende senden, lässt sich streiten. Manche sagen, teure Produktionen wie das „Traumschiff“ oder Sportlizenzen, etwa für die Fußball-WM in Katar, seien nicht angemessen. Andere finden, ARD und Co. berichteten zu linkslastig. Wieder andere finden es unfair, dass das Programm einfach „vorgesetzt“ wird und vielleicht nicht dem Wunsch der Mehrheit der Gebührenzahler entspricht.

Andererseits können nur durch die „Zwangsabgabe“ auch Sendungen für kleinere Zielgruppen produziert werden, die sich sonst wirtschaftlich nicht gelohnt hätten.

Das kannst Du aus dem Ratgeber mitnehmen

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet ein breites gefächertes Angebot aus Informationen, Unterhaltung, Sport und Kultur an. Um das zu finanzieren, zahlen wir in Deutschland den Rundfunkbeitrag – umgangssprachlich GEZ-Gebühr – und sorgen gleichzeitig dafür, dass das Programm wirtschaftlich und politisch unabhängig bleibt. 

Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung bezahlt und gilt dann auch gleichzeitig fürs Autoradio. In manchen Fällen kannst Du Dich vom Beitrag befreien lassen, beispielsweise wenn Du Hartz 4 oder BaföG beziehst. Unternehmen zahlen einen nach Beschäftigten gestaffelten Beitrag.

Ob der Rundfunkbeitrag sich im Zuge der aktuellen Inflation in Deutschland verändern wird, bleibt abzuwarten. Vorerst bleibt er jedoch unberührt und liegt monatlich bei 18,36 Euro

Häufig gestellte Fragen zum Rundfunkbeitrag

Muss ich für meine Zweitwohnung Rundfunkbeitrag zahlen?

Hast Du einen Nebenwohnsitz, musst Du den Rundfunkbeitrag nicht doppelt zahlen. Sondern Du kannst Dich für die Zweitwohnung befreien lassen. Privat genutzte Gartenlauben, Wochenendhäuser und Ferienwohnungen werden ebenfalls als Zweitwohnungen angesehen.

Muss ich für meine leerstehende Wohnung Rundfunkbeitrag zahlen?

Kann der Rundfunkbeitrag von der Steuer abgesetzt werden?

Wird der Rundfunkbeitrag abgeschafft?

Sind die Gema-Gebühren das Gleiche wie der Rundfunkbeitrag?

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