Schadensmeldung bei der Kfz Versicherung – Was tun nach einem Verkehrsunfall?

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Aktualisiert: 23. Oktober 2023, 11:01 Uhr

Sara Zinnecker
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Fakten gecheckt von

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Im Jahr 2021 passierten auf Deutschlands Straßen mehr als zwei Millionen Autounfälle – die meisten davon gingen glimpflich aus. Dennoch wissen viele Menschen nicht, wie sie sich nach einem Unfall verhalten müssen.

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Hier erfährst Du, worauf es nach einem Autounfall ankommt, was in der Schadensmeldung für die Kfz-Versicherung stehen muss und welche Rechte sowie Pflichten Du hast.

Verhalten nach einem Autounfall: Checkliste

1. Versuche ruhig zu bleiben und sichere die Unfallstelle ab.

2. Schalte – wenn möglich – die Warnblinkanlage an und zieh Dir die Warnweste über.

3. Stelle ein Warndreieck in angemessener Entfernung auf.

Innenstadt: mindestens 50 Meter (entspricht einem Pfosten)

Landstraße: mindestens 100 Meter

Autobahn: mindestens 200 Meter

4. Verlasse die Fahrbahn (gehe zum Beispiel hinter die Leitplanke).

5. Leiste erste Hilfe und informiere ggf. den Rettungsdienst.

6. Achte auf die Beleuchtung der Fahrzeuge in Dunkelheit.

7. Nimm die Personalien und Versicherungsinformationen der Beteiligten auf – das kann auch durch die Polizei geschehen.

8. Lege kein unüberlegtes Schuldgeständnis ab. Besonders, wenn Du den Unfall sicher nicht verursacht hast.

Die Dekra hat auf ihrer Website einen ausführlichen Unfallratgeber mit Checkliste. Dort findest Du auch Unterstützung bei Erste-Hilfe-Maßnahmen. 

Das solltest Du am Unfallort beachten

Damit die Versicherung den Schaden möglichst schnell abwickeln kann, musst Du darauf achten, alle wichtigen Informationen und Beweise an der Unfallstelle zu sammeln. So kannst Du dabei vorgehen:

1. Fotografiere den gesamten Unfallort sowie die Fahrzeuge und deren Schäden. Achte dabei vor allem auf Details.

2. Skizziere den Unfallhergang.

3. Auch Bremsspuren können wichtig sein. Anhand der Länge der Bremsspur lässt sich beispielsweise einschätzen, wie schnell jemand unterwegs war.

4. Achte darauf, dass nirgends Flüssigkeiten auslaufen.

5. Rufe ggf. die Polizei – vor allem bei verletzten Personen, großen Schäden am Fahrzeug oder wenn die Vermutung besteht, dass Alkohol oder Drogen im Spiel waren. Auch wenn unklar ist, wer den Schaden verursacht hat, ist es ratsam, die Polizei zu rufen. Lies im folgenden Kapitel mehr Details.

Je genauer Du den Unfall dokumentierst, umso einfacher fällt es der Kfz-Versicherung im Anschluss, den Hergang sowie Schaden zu beurteilen. Du tust Dir damit also selbst einen Gefallen, indem Du auf Genauigkeit achtest.

Muss ich die Polizei rufen?

Nicht unbedingt. Wenn beim Unfall niemand verletzt wurde und nur ein Bagatellschaden entstanden ist, muss der Unfall nicht zwingend über die Polizei geregelt werden. Bei einem Bagatellschaden handelt es sich um leichte Beschädigungen am Fahrzeug, die in der Reparatur nicht mehr als 750 Euro kosten.

Bei Streitigkeiten oder Unklarheiten, wer den Unfall verursacht hat, solltest Du die Polizei jedoch immer rufen. Auch, wenn die Gefahr besteht, dass der gegnerische Fahrer den Unfall absichtlich verursacht hat oder Drogen sowie Alkohol im Spiel sein könnten.

Entscheiden sich die Unfallbeteiligten gegen die Polizei, sollten sie den Unfall dennoch richtig dokumentieren und ein Schadenprotokoll anfertigen. Hierfür gibt es ein vorgefertigtes Formular des Europäischen Unfallberichts.

Schadensmeldung: so meldest Du den Schaden der Versicherung

Hat Dein Auto beim Unfall einen Schaden erlitten, kannst Du Dich direkt an die Versicherung des Unfallverursachers wenden und die Reparatur in Auftrag geben. Du musst nicht darauf warten, dass der Unfallverursacher das tut. Deiner eigenen Kfz-Versicherung kannst und solltest Du ebenfalls Bescheid geben. Ggf. kann die Abwicklung auch über sie laufen.

Eine bequeme Alternative ist der Zentralruf der Autoversicherer. Im Inland kannst Du dafür die kostenlose Servicerufnummer (0800) 2502600 nutzen. Im Ausland gilt die +49 (40) 300330300. Sobald Du dort alle relevanten Daten angegeben hast, werden sie an die Versicherung des Unfallverursachers weitergeleitet. 

Wer muss den Unfall der Versicherung melden?

Der Unfallverursacher muss den Unfall seiner Versicherung zeitnah melden. Allerdings sollte auch der Geschädigte innerhalb einer Woche Kontakt zur gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung aufnehmen, um sich um die Formalitäten zu kümmern, beispielsweise die Reparatur des eigenen Fahrzeugs.

Kommt die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers auf Dich zu und unterstellt Dir beispielsweise unberechtigterweise eine Teilschuld, kannst Du Dir Unterstützung bei Deiner Autoversicherung holen. Daher ist es auch wichtig, sie im Vorfeld über den Unfall informiert zu haben.

Ist ein Kfz-Gutachten notwendig?

Bei einem Bagatellschaden braucht es normalerweise kein Kfz-Gutachten. Geht der Schadenswert jedoch darüber hinaus, muss die zuständige Haftpflichtversicherung (des Unfallverursachers) das Kfz-Gutachten bezahlen – das kann bei einem Unfall durchaus zwischen 500 bis 800 Euro kosten.

Leider kommt es hier öfter zu Streitigkeiten, da die gegnerische Versicherung ein Gegengutachten vorlegen kann. Unterstützung kannst Du Dir in so einem Fall bei Deiner eigenen Versicherung holen. Achte dabei auch darauf, ob Du in Deinem Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung vereinbart hast – oder Dir die Werkstatt selbst aussuchen kannst.

Ein Kfz-Guthaben muss zu Beginn nicht unbedingt ausführlich sein. Manchen Versicherungen reicht auch erst einmal ein Kostenvoranschlag. Den erhältst Du bei der Autowerkstatt. Bei einem Kostenvoranschlag berechnet Dir die Werkstatt die etwaigen Reparaturkosten, ohne mit der Reparatur begonnen zu haben.

Um zu erkennen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht, ist jedoch oft ein geschulter Blick notwendig. Lasse im Zweifel also eher ein ausführliches Gutachten anfertigen.

Wie sieht eine Schadensmeldung aus?

Eine Schadensmeldung ist dazu da, der Kfz-Versicherung den Umfang des Schadens mitzuteilen. Dabei gibt es einige Informationen, die die Versicherung zwingend wissen muss, um den Fall entsprechend zu bearbeiten. Dazu gehören:

  • Die Daten des Unfallverursachers (darunter auch der Name dessen Versicherung)
  • Deine Adresse sowie Telefonnummer und E-Mail
  • Deine Versicherungsnummer
  • Die Beschreibung des Unfallhergangs (auch Datum und Uhrzeit)
  • Die Beschreibung des Schadens
  • Zeugenaussagen und Foto- oder Videonachweise
  • Ggf. Rechnungen zu den beschädigten Gegenständen, die ersetzt werden sollen

Welche Versicherung wofür zuständig ist

Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn Du der Unfallverursacher bist, übernimmt Deine Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden, die Du am anderen Auto verursacht hast und kümmert sich auch um Kosten, die entstehen, wenn eine Person verletzt worden ist. Ist der andere Fahrer Unfallverursacher, muss dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden an Deinem Wagen regulieren oder für Kosten aufkommen, wenn Du Dich verletzt hast.

Kaskoversicherung. Je nach Versicherungsart (ob Teil- oder Vollkasko) kannst Du den Versicherungsschutz ergänzen beziehungsweise erhöhen, sodass bei einem selbstverschuldeten Unfall beispielsweise auch Deine Kosten übernommen werden. Mehr Infos zur Kaskoversicherung findest Du in unserem Artikel „Wie viel Kfz-Versicherung brauchst Du?“.

Hausratversicherung. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden an Gegenständen im Auto oder am Inventar des Autos, zum Beispiel, wenn Dein Laptop bei einem Unfall kaputt gegangen ist.

Die Verkehrsopferhilfe unterstützt bei Fahrerflucht

Bist Du Opfer von Fahrerflucht geworden, kannst Du Dich an die Verkehrsopferhilfe e.V. wenden. Sie unterstützen Dich auch, wenn der Unfallgegner den Unfall absichtlich verursacht hat oder er keine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzt. Mehr Infos zum Thema Fahrerflucht findest Du in unserem Artikel „Unfall mit Fahrerflucht: Wann die Kfz-Versicherung zahlt“.

Das passiert nach der Schadensmeldung

Nachdem Du die Schadensmeldung eingereicht hast, überprüft die Versicherung, ob Du Anspruch auf Entschädigung hast. Anschließend wird die Höhe der Entschädigung festgelegt. Einen festen Zeitraum, in dem Du Rückmeldung erhältst, gibt es nicht. In der Regel geschieht das aber zwischen vier und sechs Wochen – je nachdem, wie aufwendig der Fall ist.

Diese Dinge muss Dein Sachbearbeiter klären:

  • Welche Leistungen deckt der Versicherungsvertrag?
  • Wurde der Versicherungsbeitrag rechtzeitig von Dir bezahlt oder stehen noch Zahlungen aus? (Das ist besonders dann relevant, wenn Du den Unfall verursacht hast)
  • Wer kann den Schaden beurteilen? (Hierfür wird häufig Hilfe von Fachleuten benötigt)

Außerdem musst Du einige Unterlagen einreichen. Darunter

  • einen Kostenvoranschlag der Autowerkstatt
  • Kaufbelege oder Rechnungen bei beschädigten Gegenständen
  • polizeiliche Informationen sowie Zeugenaussagen

Hast Du den Unfall nicht verursacht, übernimmt diese Kosten die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

In diesen Fällen zahlt die Kfz-Versicherung nicht

Bist Du der Unfallverursacher, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nur die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners. Für Deine eigenen Schäden musst Du selbst aufkommen.

Außerdem kann die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn Du grob fahrlässig gehandelt hast und beispielsweise unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren bist. Auch ein Wildunfall wird nicht automatisch übernommen. Dazu benötigst Du in der Regel eine Wildunfallbescheinigung – die erhältst Du nach einem Wildunfall vom Jäger oder der Polizei.

Diese weiteren Versicherungen spielen nach einem Unfall eine Rolle

Nach einem Unfall kommt oft – egal ob verschuldet oder unverschuldet – nicht nur die Kfz-Haftpflichtversicherung zum Einsatz. Diese anderen Versicherungen sind in manchen Fällen relevant:

  • Vollkaskoversicherung bei Schäden an Deinem Auto
  • Gesetzliche oder private Krankenversicherung bei Verletzungen
  • Private oder gesetzliche Unfallversicherung bei Invalidität oder Rehabilitation
  • Rechtsschutzversicherung bei Anklagen
  • Schutzbrief der Autoversicherer bei Pannenhilfe

Das kannst Du aus dem Text mitnehmen

Nach einem Unfall ist es am wichtigsten, zuerst die Unfallstelle zu sichern und dann bei Verletzten erste Hilfe zu leisten und ggf. einen Rettungswagen zu rufen.

Anschließend solltest Du Dich an die Beweissicherung machen. Dazu gehören die detaillierte Auflistung des Unfallhergangs sowie Fotos und Videos der Schäden. Auch Zeugenaussagen können wichtig sein.

Handelt es sich nur um einen kleinen Blechschaden und gab es keine Verletzten, musst Du nicht unbedingt die Polizei rufen. Die Unfallbeteiligten können die Sachlage auch selbst klären. Anders jedoch bei

  • verletzten Personen,
  • großen Schäden am Fahrzeug,
  • möglichen Alkohol- oder Drogenkonsum oder
  • einer ungeklärten Schuldfrage.

In diesen Fällen muss die Polizei kommen.

Einen Unfall musst Du auch Deiner Versicherung melden. Dazu ist es wichtig, eine Schadensmeldung anzufertigen. Darin müssen unter anderem zum Beispiel die Daten des Unfallverursachers vorkommen, aber auch die Beschreibung des Unfallhergangs (mit Datum und Uhrzeit) sowie Zeugenaussagen und Foto- oder Videobeweise.

Bis Du Geld von der Versicherung siehst, kann das schon mal sechs Wochen dauern. Einen festgelegten Zeitraum mit einer Frist gibt es nicht.

Häufige Fragen zum Thema Autounfall

Was tun bei einem Autounfall im Ausland?

In Europa gibt es in jedem EU-Mitgliedstaat einen Schadenregulierungsbeauftragten. Dieser wird von den Versicherungen gestellt und übernimmt die Bearbeitung von Verkehrsunfällen im Ausland. Bist du beispielsweise in Spanien in einen Autounfall verwickelt, kann der spanische Schadenregulierungsbeauftrage in Deutschland den Fall übernehmen.

Informationen erhältst Du beim Zentralanruf der Autoversicherer. Im Inland kannst Du dafür die kostenlose Servicerufnummer (0800) 2502600 anrufen. Im Ausland gilt die +49 (40) 300330300.

Hast Du nach drei Monaten noch keine Rückmeldung vom Schadenregulierungsbeauftragten, kannst Du Dich beim Verein Verkehrsopferhilfe melden – dabei handelt es sich um die nationale Entschädigungsstelle.

Wer zahlt Schmerzensgeld nach einem Autounfall?

Wann muss ich bei einem Unfall die Polizei rufen?

Wie schnell muss ich einen Unfall bei der Versicherung melden?

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Wie lange dauert die Bearbeitung der Schadensmeldung?

Wie schreibe ich eine Schadensmeldung?

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